Erfüllen Sie Ihre Prüfpflichten bei der wiederkehrenden Elektroprüfung
Als Elektrofachkraft ist man verpflichtet die aktuellen Anforderungen aus den Vorschriften- und Regelwerken zu erfüllen.
Die Neuregelungen aus der novellierten BetrSichV und den DGUV Vorschriften bringen damit wesentliche Änderungen für Ihre tägliche Arbeit.
Dies betrifft auch die Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur Prüfung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen.
Elektrosicherheit - Wartungsplaner dokumentiert die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen
Unternehmen sind in der Pflicht, wartungsrelevante Produkte regelmäßig prüfen zu lassen.
Der Wartungsplaner verschafft Ihnen einen optimalen Überblick über alle anfallenden Wartungsarbeiten.
Die Software bietet ihnen eine Wartungssicherheit.
Egal ob Leiter, Regal, Druckbehälter oder persönliche Schutzausrüstung, Betriebe sind in der Pflicht, prüfungsrelevante Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.
Wir bieten eine individuell zugeschnittene Lösung, die auf Ihre Anforderung angepasst ist.
Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellen
Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund um die Wartungen, Instandhaltungen und Prüftermine in den Unternehmen.
Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen.
Kein Prüftermin und keine Inspektion soll vergessen werden.
Wir beraten Unternehmen, damit Sie das Wartungsmanagement richtig umsetzen können.
Sachkundigenprüfungen und UVV-Prüfungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben einen hohen Stellenwert.
Deshalb haben wir eine Management-Software entwickelt, in der alle gesetzlichen Prüftermine eingebunden werden.
Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.
Um Ihnen den damit verbundenen Organisationsaufwand zu erleichtern, kann die Software Wartungsplaner für Sie die erforderlichen Prüfungen planen und dokumentieren.
Dies gilt insbesonders für:
- Krane
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Brandschutztore und –türen
- Leitern, Tritte und Regale
- Toren, Türen und Fenstern
- elektrisch betriebene Roll- und Schiebetore
- Hebebühnen,Überladebrücken
- Kettenprüfungen
- Anschlagmittel
- Feststellanlagen
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.
Die ultimative Lösung für die Organisation und Verwaltung der Wartungsaufträge
Die Nachverfolgung der Wartungsaufträge sind ein wesentliches Element für Ihre Instandhaltung.
Alle Wartungen, Prüfungen, Störungen oder Mängel die in einer mobilen App erfasst werden, gehen automatisch in den Wartungsplaner.
So haben Sie einen schnellen Zugang auf Ihre wichtigen Daten.
https://www.Wartungsplaner.de