Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.
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Befähigungsnachweise und Zertifikate der Mitarbeiter griffbereit?
Immer wieder stellt sich die Frage, wer darf die Wartung der Maschinen überhaupt durchführen?
Hierzu gibt es klare Vorschriften.
Jederzeit müssen Zertifikate und Befähigungsnachweise der Mitarbeiter oder der externen Prüfer verfügbar sein.
Auch das macht man heute zeitgemäß mit einer Software wie dem Wartungsmanager der HOPPE Unternehmensberatung.
Sichern Sie die Compliance mit dem Wartungsmanager
Den Überblick über die eigenen Betriebsmittel zu verlieren bietet viele Risiken für ihr Unternehmen.
Wenn Sie Ihren gesetzlichen Wartungsverpflichtungen für Maschinen, Anlagen, Geräte und Fuhrpark nachkommen wollen, lässt sich eine saubere Dokumentation nicht vermeiden.
vollständige Dokumentation aller Wartungen, Prüfungen und Instandhaltungen
Vertrauen Sie hierbei auf den HOPPE Wartungsplaner, mit dem Sie Ihr Wartungs- und Servicemanagement im Handumdrehen automatisieren.
Das Tool informiert Sie rechtzeitig über anstehende Aufgaben wie Prüfungen, Wartungen, Reparaturen und Instandhaltungen.