Überwachen und verwalten Sie bequem ihre Anlagen
Stellen Sie eine rechtzeitige, effiziente Erledigung der Aufgaben wie die Wartung oder Instandhaltung mit den Wartungsplanungssoftware sicher.
Überwachen und verwalten Sie bequem eine unbegrenzte Anzahl von Anlagen und sorgen Sie gleichzeitig für die Organisation von Details wie Seriennummer, Anlagennummer, Gerätenummer, Typ, Modell und Bildern.
Dokumentieren Sie die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen zum Arbeitsschutz
Betriebe müssen gemäß des Arbeitsschutzgesetzes sowohl den Arbeitsschutz als auch die Arbeitssicherheit im Unternehmen dokumentieren.
Kommen Sie ihren Pflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz nach.
Bauen Sie auf unsere Dokumentationssoftware für Ihren Arbeitssicherheit und Ihre Arbeitsschutz.
Reduzieren Sie den Zeitaufwand für die Wartungsdokumentation
Mit der Wartungsplaner-APP dokumentieren Sie die Inspektions-, Prüf-, und Wartungsarbeiten direkt vor Ort auf Mobilgeräten.
Dadurch reduzieren Sie den Zeitaufwand für die Dokumentation und Berichterstellung erheblich.
Der digitale Wartungsplaner bringt einen echten Mehrwert.
Einer Vielzahl an Maschinen sorgt für einen kaum zu bewerkstelligenden Workflow.
Effektiv eingesetzte und gewartete Gerätschaften entlasten die Mitarbeiter und sorgen für mehr Sicherheit und Produktivität.
Die Betriebsmittelsicherheitsverordnung (BetrSichV oder die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sorgen für zahlreiche Verpflichtungen.
Diese schreiben zum regelmäßige Arbeitsmittelüberprüfungen oder wiederkehrende Prüfpflichten wie den E-Check vor.
Werterhin gilt es die Wartungs- und die Servicetermine einzuhalten, damit die Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit von Arbeitsmittel garantiert wird.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.