Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.




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Anlagen nur von entsprechend qualifiziertem Personal instand halten lassen.
Mit unserer speziellen Instandhaltungssoftware lässt sich das Management von Instandhaltung übersichtlicher und effektiver gestalten.

Einsatz einer Instandhaltungssoftware
Erfasst werden neben den Instandhaltungsarbeiten alle Wartungsmaßnahmen und Reparaturen. Es lassen sich damit innerhalb kürzester Zeit die zugehörigen Aufgaben inklusive der Dokumentation erfassen. Dies lohnt sich vor bei Unternehmen mit vielen und komplexen Anlagen.

Der Wartungsplaner ist die ideale Ergänzung zur Inventarsoftware / Inventar-Manager der HOPPE Unternehmensberatung.
Die Bedienung ist an die Inventarsoftware angelehnt.
Mit dem Wartungsplaner können Sie dem einzelnen Inventar zugeordnete Aufgaben verwalten.
Dazu gehören unter anderem zyklische Prüfaufgaben wie Maschinenprüfungen, Regalprüfungen, Staplerprüfungen, Feuerlöscherprüfungen, Elektroprüfungen und Betriebsmittelprüfungen.

Die Vorteile einer Software, wie der Wartungsplaner sind unbestritten
Beim Wartungsmanagement ist in der Regel mit hohen Implementierungskosten zu rechnen. Dennoch sollte der Einsatz einer Software für die Organisiation für das Predictive Maintenance in Betracht gezogen werden.
Stillstände können optimal mit einer Predictive Maintenance - vorausschauende Wartung verhindert werden, noch bevor sie auftreten.

Ziel der vorausschauende Wartung
Das Ziel von Predictive Maintenance ( vorausschauende Wartung ) ist die Vermeidung von ungeplanten Stillständen der Fertigung und die Umsetzung einer bedarfsorientierten Wartung.

Arbeitsschutz mit Prüfterminverfolgung – Alles aus einer Hand
Erhöhen Sie die Akzeptanz des Arbeitsschutzes im Unternehmen durch eine einfache Dokumentation und Erinnerung an die Prüftermine im Arbeitsschutz. Sorgen Sie für eine digitale Bereitstellung aller relevanten Dokumente an die Mitarbeiter.
Machen Sie Schluss mit endlosen Exceltabellen.
Starten Sie jetzt mit dem Wartungsplaner und organisieren Sie Ihre Arbeitsschutzaufgaben effizient und kostengünstig.

Der Wartungsplaner erstellt eine übersichtliche Prüfliste.
Prüfberichte, Prüfprotokolle, Störmeldungen oder andere Dokumente in Papierform gehen in einem großen Stapel auf dem Schreibtisch unter.
Mit dem Wartungsplaner gehört dies der Vergangenheit an. Einfach das Prüfprotokoll oder die Prüfberichte als PDF hochladen und von überall einsehen.
Mit dem Wartungsplaner können Sie eine Erinnerung an den nächsten Prüftermin einstellen und nichts wird mehr vergessen!
Mit dem Erinnerungsservice wird keine Aufgabe übersehen.
Nutzen Sie die Software als digitale Aufgabenliste oder für die digitale Begehung.

Der Wartungsplaner führt einen Wartungskalender der Wartungsarbeiten
Die Software erinnert an anstehende Termine per E-Mail und erfasst Wartungsarbeiten in einer digitalen Maschinenakte. Neben der manuellen Eingabe von Prüf- und Wartungsinformationen ermöglicht der Wartungsplaner die Maschinendaten digital zur Verfügung zu stellen.

Alle Wartungsinformationen werden über eine entsprechende mobile APP in das Programm integriert.
Der Wartungsplaner bietet Ihnen einen ersten Schritt in Richtung vorausschauender oder vorbeugender Instandhaltung (predictive bzw. preventive Maintenance). Durch die digitale Wartungsorganisation können wir Ihre Wartungsteam bedeutend entlasten.

Befähigungsnachweise und Zertifikate der Mitarbeiter griffbereit?
Immer wieder stellt sich die Frage, wer darf die Wartung der Maschinen überhaupt durchführen? Hierzu gibt es klare Vorschriften. Jederzeit müssen Zertifikate und Befähigungsnachweise der Mitarbeiter oder der externen Prüfer verfügbar sein. Auch das macht man heute zeitgemäß mit einer Software wie dem Wartungsmanager der HOPPE Unternehmensberatung.




unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mühelos

Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Lückenlose Planung, Durchführung und Dokumentation – für das ganze Jahr und jeden Mitarbeiter