Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.




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Viele Unternehmen verwalten ihren Maschinenbestand auch heute noch mittels loser Dokumente, Anlagenbücher oder Excel-Tabellen.
Wenn die Zahl der Maschinen mitsamt der wiederkehrenden Wartungen jedoch ansteigt, geraten solche Systeme schnell an ihre Grenzen. Der Maschinenbestand wird dann unüberschaubar und eine manuelle Rückverfolgung sehr mühsam.
Dabei gelten gerade in produzierenden Unternehmen und in der Lebensmittelbranche strenge gesetzliche Vorgaben, die aus Sicherheitsgründen eine lückenlose Systematik bei der Verwaltung von Wartungen und Instandsetzungen fordern. Unsere Windows basierte Software Wartungsplaner deckt all diese Anforderungen ab, indem sie zentral alle Wartungen und Prüfungen übersichtlich und leicht nachvollziehbar abbildet.

Mit dem Wartungsplaner können auch Störungen und Mängel erfasst werden.
Sie können sich neben den Wartungen auch die Störungen organisieren und die Planung und Ausführung der Prüftermine nachverfolgen. Weiterhin können Sie sich die Bilder und Details die gemeldeten Störungen anschauen. Ordnen Sie jede Tätigkeit eine Dringlichkeitsstufe und die Priorität zu.

Digitale Lösung für die Wartungsplanung
Die Hoppe Unternehmensberatung treibt die digitale Revolution rund um die Wartungsplanung aktiv und erfolgreich voran. Als innovative Beratung bieten wir Ihnen zahlreiche Möglichkeiten für jeden Schritt Ihres Wartungsplanung. Überzeugen Sie sich mit unserem Engagement. Gemeinsam finden wir Wege, wie Sie Ihre individuellen Ziele erreichen und wir als Beratung Ihre Ziele nicht aus den Augen verlieren.

Prüfplaner erleichtert Ihnen die Wartung deutlich.
Die Software überzeugt durch eine intuitive Bedienung und hat einen Fokus auf die wesentlichen Funktionen.

Wartungsplaner ist die ideale Lösung für alle Mitarbeiter, die Reparaturen und Wartungen durchführen

  • Einfache Erfassung alle Aufgaben und Tätigkeiten in der Instandhaltung
  • Übersichtliches Dokumentieren von ausgeführten Wartungen
  • Einhaltung aller Wartungsterminen
  • Lebensakte aller Maschinen und Anlagen
  • Flexibler Zugriff über eine mobile APP für Android und IOS iPhone/ iPad (APPLE)
  • Überblick aller Ersatzteile mit Bestandsführung
  • Übertragung aller Aufgaben in den Outlook-Kalender oder als Outlook-Aufgabe

Der Wartungsplaner ist als ein digitales Anlagenbuch zu verstehen.
Im Wartungsplaner erfassen Sie alle Maschinen mit den jeweils notwendigen Prüf-, Kontroll- und Wartungsverpflichtungen und die erforderlichen Intervalle.
Je nach gewünschter Identifizierung können die einzelnen Komponenten auch mit einem Barcode Etikett oder RFID-Tag gekennzeichnet werden.
Somit können die Maschinen und Anlagen bei den Wartungen leicht lokalisiert und eindeutig zugeordnet werden. Das Wartungsbuch erinnert an alle bevorstehenden Prüfungen.

Das Wartungsbuch wird durch die mobile App ergänzt, die es ermöglicht, Prüfbefunde und Prüfprotokolle direkt vor Ort via Smartphone zu erstellen. Die ausgefüllten Prüf- und Wartungsberichte werden dann in den Wartungsplaner transferiert.

Die Vorteile vom Hoppe - Wartungsbuch:

  • Erfassung aller Anlagen
  • Kennzeichnung aller Anlagen mit Barcode-Etiketten
  • Dokumentieren von Anlagenspezifika
  • Erfassen der Prüfintervalle
  • Erinnerung an die Prüftermine
  • mobile Erfassung mit der App

Maßnahmen & Pflichten einhalten
Mit dem Wartungsplaner können Sie Ihre Unterlagen für Audits vorbereiten, Pflichten delegieren, Legal Compliance sicherstellen.
Dokumentieren Sie weiterhin auch die Mitarbeiterunterweisungen mit der Software.




unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mühelos

Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Lückenlose Planung, Durchführung und Dokumentation – für das ganze Jahr und jeden Mitarbeiter