DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Elektroprüfung wirkungsvoll umsetzen
Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!

Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert. Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt

Elektrische Anlagen regelmäßig prüfen

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten

FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten



DGUV Vorschrift 3 -
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • Büro-Geräte:Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger

Mit dem Software Wartungsplaner erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 an die Dokumentation.

Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen im Umgang mit der Software.
Wir zeigen Ihnen den effektiven Einsatz unterschiedlicher Dokumentationsmöglichkeiten. Sie lernen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen der BetrSichV an die Dokumentation erfüllen.




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Der Wartungsplaner ist branchenübergreifend, im Mittelstand und bei Konzernen im Einsatz
Seit mehr als 25 Jahren sind unser mittelstands- und konzerngeeignete Lösungen über alle Branchen hinweg im Einsatz. Dank zahlreicher Projekte und langjähriger Spezialisierung auf Prüfterminverfolgung und Wartungsmanagement-Lösungen haben wir uns als einer der leistungsstärksten Softwareanbieter in Deutschland etabliert. Alle wichtige Daten von Maschinen und Anlagen können in dem Wartungsplaner verwaltet werden.

Wartungsplaner ist die passende Lösung für die Anlagendokumentation
Mit diesen Vorteilen im Dokumentenmanagement meistern sie die Digitalisierung im Wartungsmanagement.
Anlagenbetreiber sowie Anlagenbauer haben nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften das Interesse, ihre Anlagen zu dokumentieren. Für alle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen alle Unterlagen aktuell und in kürzester Zeit verfügbar sein.
Die Anlagendokumentation umfasst ein leistungsstarkes Dokumentenmanagement System (DMS) und verwaltet die komplette digitale Dokumentation von Anlagen. Die Mitarbeiter werden bei den täglichen Aufgaben entlastet. Der Wartungsplaner erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen.
Durch den Einsatz der mobilen Erfassung lassen sich Dokumentations- und Unternehmensprozesse automatisieren, kontrollieren und optimieren.

Arbeitssicherheit mit einer Software organisieren
Gefährdungen, Sicherheitsmängel und Störungen schnell dokumentieren.
Die Arbeitssicherheitssoftware von HOPPE erstellt auch die Gefährdungsbeurteilung.

Wie erfolgt die Einführung in den Wartungsplaner?
Wir unterstützten Sie bei den ersten Schritten mit unserer Wartungssoftware. Denn gute Programmkenntnisse sind die Basis für den erfolgreichen Einsatz unserer Software in Ihrem Unternehmen.

Die regelmäßige Wartung von Maschinen ist essentiell für die Arbeitssicherheit.
Nur so kann ein reibungsloser Betrieb gewährleistet werden. Um die Organisation, Planung und Durchführung einer Wartung und Instandhaltung zu erleichtern, hilft ein digitaler Wartungsplaner. Oft wird ein derartiges Tool auch CMMS (Computerized Maintenance Management System) bezeichnet.

Das Computerized Maintenance Management System von Hoppe ist eine Instandhaltungssoftware, die Unternehmen bei der Instandhaltung in ihrer Produktion unterstützt.
Das Instandhaltungssoftware Wartungsplaner ist eine Software, die speziell für Maschinenbetreiber, Maschinentechniker und Maschinenbauer entwickelt wurde.

Gut vorbereitet für das Audit
Behalten Sie den Überblick über anstehende Prüfungen. Lassen Sie sich über anstehende Prüftermine frühzeitig per E-Mail informieren. Der Wartungsplaner stellt Ihnen eine übersichtliche Kalenderansicht über die bevorstehenden Prüftermine und vorab Benachrichtigungen bereit. Durch unsere Software vergessen Sie keine Prüfungen mehr.




Elektroprüfung - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektroprüfung der Elektrogeräte im Betrieb

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.