Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsbeauftragte

Anforderungen im Arbeitsschutz als Sicherheitsbeauftragter meistern

Der Sicherheitsbeauftragte sorgt für Sicherheit am Arbeitplatz:
Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Unternehmer und Führungskräfte bei der Durchführung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie sind zudem ständiger Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können deren Anliegen weiter vermitteln und sie beraten.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen.

Der Sicherheitsbeauftragte ist nicht gleichzusetzen mit der Sicherheitsfachkraft.
Während der Sicherheitsbeauftragte diese Tätigkeit neben seinem "Hauptberuf" und ehrenamtlich durchführt, hat die Sicherheitsfachkraft weitreichendere Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und arbeitet haupt- oder nebenamtlich oder wird als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich verpflichtet.

Arbeitsschutzlösung für den Sicherheitsbeauftragten
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Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter anderem:

  • das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen fortlaufend zu kontrollieren,
  • den Unternehmer bzw. die Vorgesetzten über bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitsmängel zu unterrichten,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen und zu sicherheitsbewusstem Verhalten anzuhalten,
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zur Verfügung zu stehen.




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Jeden Tag begeistern wir uns für ein übersichtliches Wartungsmanagement, damit die Organisation der Wartung für alle klar und verständlich wird.
Wir machen das bei der HOPPE Unternehmensberatung seit über 25 Jahren.
Wir wissen also besser als jeder andere, was für eine Wartungssoftware benötigt wird.
Eine gute Software zu entwickeln, die Übersicht verschafft, einfach zu bedienen ist, ist für uns selbstverständlich.

Warum eine moderne Software für die Verwaltung der Prüftermine?
Weil Ihre Sicherheit keine halben Lösungen verträgt. Halbe Lösungen reichen nicht aus, um vergessene Wartungs- und Prüftermine abzuwehren. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, riesige Datenmengen effizient auszuwerten, ohne dass Sicherheitslücken entstehen.

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Mit einem intelligenten Wartungsplan für die Maschinen und Anlagen kommen Sie dem Ziel einer 100% Arbeitssicherheit und einer 0% Ausfallquote möglichst nahe. Unsere Wartungsplaner-Software unterstützt Sie dabei, Prüfungen und Wartungstermine termingerecht durchzuführen.

Mit dem Wartungsplaner organisieren Sie alle Termine und Aufgaben, die mit der Prüfung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung von betrieblichen Arbeitsmitteln und Anlagen zusammenhängen.
Mit einer systematischen Wartungsplanung reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen. Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und der Elektrosicherheit schreiben vor, alle Maschinen, Anlagen und Elektrogeräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen.

Typische Objekten, die geprüft werden müssen:

  • Maschinen und Anlage
  • elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschift 3)
  • persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
  • Aufzüge
  • Rauchmelder und Feuerlöscher
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge
  • Druckbehälter
  • Türen, Tore Fenster
  • Regale und Regaleinrichtungen

Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt. Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.

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Technische Arbeitsmittel und Betriebsmittel vom Gesetz her prüfpflichtig.
Der Wartungsplaner erstellt ein exaktes Kataster über die anfallenden Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel.
Vermeiden Sie Stillstandzeiten oder Ausfälle Ihrer Maschinen.
Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.

  • Technische Arbeitsmittel
  • Türen und Tore
  • Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel
  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel und Ketten
  • Persönliche Schutzausrüstung (Absturz, Halten & Retten etc.)
  • Flurförderzeuge, Hubwagen
  • Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Werkzeuge
  • Hebebühnen




Sicherheitsbeauftragter und seine Aufgaben

Sicherheitsbeauftragte und deren Aufgaben

Gesundheit aller Beschäftigten schützen

Sicherheitsbeauftragte arbeiten mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten