Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3
In ihrem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet?
Dann sind Sie von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.
Das wiederum bedeutet für Sie: Jede fehlende oder falsche Prüfung Ihrer Geräte, Maschinen und Anlagen stellt ein gravierendes Organisationsverschulden dar und kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Damit Sie Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchführen, bieten wir eine Software zur Planung und Dokumentation Ihrer Elektroprüfungen
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, einschließlich Wiederholungsprüfung
Die Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Die Regelungen der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 sicher umsetzen.
Digitalisieren Sie Ihren Maschinenpark? Wartungsdaten effektiv nutzen
Wie viel ungenutztes Potenzial schlummert in Ihren Wartungen?
Und wie können Sie sicherstellen können, dass die Daten, die Sie generieren, auch wirklich effektiv genutzt werden, um Ihre Produktionsprozesse zu optimieren?
Zahlreiche Prozesse bei der Wartungsdokumentation lassen sich durch den Gebrauch von Smartphones und mobilen Apps vereinfachen.
Nicht umsonst gilt der Einsatz von modernen Smartphones im Unternehmensumfeld als einer der größten Technologietrends der letzten Jahre.
Für die Erfassung der Wartungs- und Prüfbeichte der zu prüfenden Betriebsmittel haben wir eine mobile Arbeitsschutz App für iOS (iPhone / iPad)
und Android Smartphones entwickelt.
Anstelle von ausgedruckten Listen, die händisch geführt werden, wird der Prüfbericht ganz einfach digital über die Gerätekamera des iPhones oder Android Smartphone erfasst.
Neben dem Bild zum Prüfgegenstand kann auch ein Barcode als Prüflingsnummer / Objektnummer werden.
Ein Scan Algorithmus sorgt dafür, dass verschiedene Barcodetypen ( Code 39, Interleave 2/5 EAN..., QR-Code) über der Kamera des Smartphones erfasst werden kann.
Dadurch lassen sich die Inventaretiketten - Aufkleber mit Barcode von den zu prüfenden Betriebs- und Arbeitsmittel einfach und bequem Scannen.
Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand im Arbeitsschutz nachhaltig.
Mit dem Wartungsplaner bieten wir Sicherheitsfachkräfte eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, den Überblick über die notwendigen Aufgaben und Maßnahmen im Unternehmen zu behalten.
Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand im Arbeitsschutz mit unserer Software nachhaltig.
Die Rechtlichen Anforderungen können mit dem Wartungsplaner eingehalten.
Dies führt zu mehr Sicherheit der Mitarbeiter, ohne einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erforderlich zu machen.
Ein regelmäßiges Warten und Prüfen der Maschinen und Anlagen hilft dabei, Unfälle und Ausfälle zu vermeiden.
Das Programm Wartungsplaner sorgt in Ihrem Unternehmen für klare Verantwortlichkeiten für die wiederkehrenden Wartungen und Prüfungen.
In der Software können Sie Ihre Organisationsstruktur für Ihren Maschinenpark individuell anlegen.
Mit wenigen Schritten ordnen Sie Ihren Maschinen die Standorte, Kostenstellen und Gruppen zu.
So wissen Sie jederzeit, wer verantwortlich ist und wo sich Ihre Arbeits- und Betriebsmittel befinden.
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.