DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Ihre einfache Instandhaltungssoftware
Mit dem Wartungsplaner hinterlegen Sie zur Wartung alle wichtigen Daten direkt am PC. Sie erstellen Ihre Planung und Reporting einfach in einem modernen Design. Die Installation und Einrichtung ist sehr einfach gehalten – legen Sie gleich los, es ist keine Schulung notwendig.

Dokumentieren Sie administrative und technische Wartungsmaßnahmen.
Koordinieren und dokumentieren Sie administrative und technische Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
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Was ist ein Wartungsplaner?
Mit einem Wartungsplaner organisieren Sie alle Wartungstermine und Wartungsabläufe von Maschinen und Anlagen oder anderen betrieblichen Arbeitsmitteln.

Neben der reinen Terminplanung werden in einem Wartungsplaner alle nötigen Informationen hinterlegt, die ein Mitarbeiter der Instandhaltung benötigt, um die Wartungsaufträge auszuführen.
Mit einer systematischen Wartungsplanung reduzieren Sie die Ausfallzeiten und Sie erfüllen die gesetzlichen Auflagen. Die Grundlage bilden die Verordnungen zu den Themen wie Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit oder Brandschutz.
Diese schreiben vor, alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen.

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Damit Sie alle Vorzüge und Leistungen vom Wartungsplaner auskosten können, empfehlen wir Ihnen ein Blick in die Demoversion - oder noch besser - eine ausführliche Darstellung auf der Webseite unter https://www.Wartungsplaner.de.
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Die gesetzlichen Prüfvorschriften, die Wartungspläne der Hersteller und die Störmeldungen müssen stets unter Kontrolle bleiben. Die Wartungen geschickt terminiert und sorgfältig dokumentiert werden.
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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.