DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Mit dem Wartungsplaner können Sie Prüftermine verwalten, um sicherzustellen, dass die notwendigen Prüfungen und Inspektionen termingerecht durchgeführt werden.
Die Software erinnert Sie automatisch an bevorstehende Prüftermine und ermöglicht es Ihnen, alle Informationen zu den durchgeführten Prüfungen in einem Protokoll zu speichern. Insgesamt bietet der Wartungsplaner eine effektive Möglichkeit, Instandhaltungsprozesse zu verwalten und zu optimieren, um die Betriebssicherheit und Produktivität zu verbessern.

Sorgen Sie für die Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen.
Übersichtliche Darstellungen in Kalender oder Tabellenform zeigen zuverlässig, welche Aufgaben zu erledigen sind.

Der Wartungsplaner ermöglicht die Erfassung und Verwaltung Ihrer Arbeitsmittel über sämtliche Einsatzorte hinweg.

Und mit unsere Software für das Gerätemanagement haben Sie immer die volle Übersicht darüber, wo Ihre Geräte im Einsatz sind.




DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.