Weiterführende Details zu den Modulen zum Wartungsplaner
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.
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Dokumentieren Sie mit dem Wartungsplaner die Prüfung der Maschinen und die Wartungsaufgaben.
Zu den Wartungsaufgaben gehören neben dem Fetten, Schmieren, Reinigen un Nachfüllen auch die Instandsetzung der Anlagen bei Problemen.
Gefährdungsbeurteilungen erfolgreich erstellen und umsetzen.
Der Wartungsplaner bietet einen guten Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.
In unseren Workshops bieten wir Ihnen konkrete Informationen und praxisnahe Tipps, wie Ihnen der Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung gelingen kann.
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