DGUV Vorschrift 2

Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.

Jedes Unternehmen muss sich von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Grundprinzip für die Ermittlung und Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe.



§ 5 Bericht der DGUV Vorschrift 2
Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben




So planen Sie als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sigek

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Die neue DIN EN 50678 VDE 0701:20 21-02 ist erschienen.
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Schäden und Unfälle im Bereich der Wartung und Instandhaltung reduzieren
Eine optimierte Organisation und Dokumentation reduziert Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Wenn Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben nicht korrekt durchgeführt werden, kann es sein, dass Sie dann zivil-, öffentlich- und strafrechtlich haftbar sind.

Erhalten Sie mit dem Wartungsmanager ein Softwaretool, mit dem Sie sich vor den Risiken einer persönlichen Haftung absichern können. Legen Sie in der Instandhaltungssoftware ( Software zu Instandhaltung) fest, ob Sie die Instandhaltungsleistungen selbst durchführen oder an Dienstleister auslagern.

Auf einen Blick sehen, was und welche Aufgaben anstehen.
Erstellen Sie eine digitale Aufgabenliste, z.B. für Wartungen, Inspektionen oder Begehungen.
Mit der "digitalen Aufgabenliste" sehen Sie auf einen Blick, was und welche Wartung und Prüfung ansteht.
Einfach Texte oder Fotos in den Wartungsplaner zur passende Aufgaben hinzufügen und die Zuständigkeit für den Mitarbeiter, Kollegen oder Dienstleister definieren.

Alle Dokumente für die Arbeitssicherheit griffbereit
Der Wartungsplaner hilft, dass bei einem angekündigten Audit zur Arbeitssicherheit alle nötigen Dokumente griffbereit sind. Die Wartungsplaner-Software plant Wartungstermine und speichert die Wartungsprotokolle als Ergebnis der Wartungen in einer zentralen Wartungsdatenbank.

Verpassen Sie keine fälligen Wartungen mehr!
Mit dem Wartungsplaner erstellen oder planen Sie Wartungstermine, welche externen Wartungsfirmen oder Mitabeiter zugewiesen werden können. In der Software hinterlegen Sie neben der Terminen auch die Checklisten zur Wartung. Die Checkliste dient als Leitfaden für die Abarbeitung der Wartung.

Wartungsanleitungen und Wartungschecklisten
Über das integrierte Dokumentenmanagement können Sie die Wartungsanleitungen an die Aufgaben, Termine, Meldungen zu Störungen anhängen.




DGUV Vorschrift 2 Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen

DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen

Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten