Die Instandhaltungssoftware der Hoppe Unternehmensberatung bildet alle Anforderungen eines modernen Computerized Maintenance Management Systems (CMMS) ab.
Die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner ist ein einfach zu bedienendes Dokumentationswerkzeug für alle Belange zu technischen Anlagen.
Neben der digitalen Überwachung von Prüf- und Wartungsterminen werden auch die Prüfprotokolle mit dem integrierten Dokumentenmanagement verwaltet.
Mit unserem Instandhaltungsprozess protokollieren Sie alle Details für ein digitalisiertes Asset Management.
Das rundum sorglos Paket für Ihr Arbeitsschutzmanagement
Die Hoppe Unternehmensberatung bietet Ihnen ein rechtskonformes und benutzerfreundliches Softwaresystem, das gleichzeitig auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist und Ihnen die Digitalisierung und Dokumentation im Arbeitsschutzmanagement so einfach wie möglich gestaltet.
Jetzt noch flexibler die Wartungen dokumentieren:
Alle vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen Ihrer Betriebsmittel im Wartungsplaner dokumentieren und steuern.
vollständige Informationen bei der Übergabe an Kollegen
Bei der Übergabe an einen Kollegen oder Nachfolger muss lückenlos jedes Detail zu jeder Wartung und Prüfung weiter gegeben werden.
Gerade die Weitergabe von Wartungsinformationen, die in der Regel von Mitarbeiter zu Mitarbeiter bei einer Übergabe erfolgt, stellt die Instandhaltungsabteilung immer wieder vor umfangreiche Herausforderungen. Oftmals werden wichtige Details bei der Übergabe vergessen, wenn diese nicht einwandfrei dokumentiert wurden.
Wartungsplaner ermöglicht das Instandhaltungsmanagement von der Planung, Wartung und Dokumentation bis hin zum Ersatzteilmanagement.
Die Softwarelösung bietet dabei eine zuverlässige Planung und Überwachung von prüfpflichtigen Betriebsmittel und sorgt letztlich dafür, dass Wartungsmaßnahmen zur richtigen Zeit eingeleitet werden können.
Im Unternehmen kümmern sich Sicherheitsfachkräfte (SiFas) um den Arbeitsschutz.
Um den Arbeitsschutz im Unternehmen kümmern sich normalerweise die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).
Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer noch die Geschäftsführer.
Eine Sicherheitsfachkraft kann den Geschäftsführer bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, er enthebt aber nicht den Geschäftsführer vor den gesetzlichen Verantwortung.
Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.