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Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
Der Arbeitsplatz der Zukunft ist digital.
Der Wartungsplaner bietet einen idealen Einstieg in das digitale Dokumentenmanagement.
Die Prozesse in Unternehmen verzahnen sich sowohl intern als auch extern. Die Qualität der Daten, der Arbeitsabläufe und die Benutzerkenntnisse bei der Nutzung der elektronischen Wartungsverwaltung sind entscheidende Faktoren für Akzeptanz und Effektivität.
Die Hoppe Unternehmensberatung zeigt, wie ein einfacher Einstieg in das digitale Dokumentenmanagements (DMS) gelingt.
Die Software führt leicht verständlich die digitale Wartungsplanung ein. Sie gibt einen Überblick, dokumentiert Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen, und grenzt Wartungen, Inspektionen und Prüftermine voneinander ab.
Wartungsplaner stärkt in Ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig.
Das Softwaremodul unterstützt Sie beim Incident Management (Störungsmanagement), oder der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Auf einfache Weise können Sie gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und Ihr Haftungsrisiko auf ein Minimum reduzieren.
Prüfung Leitern und Tritte – das sollten Sie wissen
Unternehmer tragen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Angestellten.
Der Wartungsplaner dokumentiert Leiterprüfungen.
Prüfungen von Leitern & Tritten zuverlässig dukumentieren.
Unsere Software bietet alles, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen brauchen.
Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §3 und §14 festgelegt,
dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden muss.
Die Zeitintervalle für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit,
der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten
und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).
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