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Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.



Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.




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Optimieren Sie ihr Wartungsmanagement auf Basis der HOPPE Wartungssoftware.

Terminieren Sie die regelmäßige Betriebsbegehungen, erstellen Sie mit dem Wartungsplaner ein Gefahrstoffkataster, und denken sie an die Gefährdungsbeurteilungen mit dem Maßnahmenkatalog.

Software erinnert an den nächsten Wartungstermin
Sind Maschinen und Anlagen erst installiert und in Betrieb genommen, liegt es am Anlagenbetreiber, sich um das reibungslose Funktionieren seiner Anlagen zu kümmern. Dazu gehören auch die Prüfungen, die vom Gesetzgeber gefordert werden. Wichtig dabei ist vor allem, dass Sie frühzeitig an den nächsten Wartungstermin erinnert werden.

Eine speziell für diese Zwecke entwickelte Software erfasst die notwendigen Informationen zur jeweiligen Maschine und Anlage und lädt das benötigte Prüfberichte. Lediglich das Datum der Erledigung muss am Bildschirm per Mausklick quittiert werden
Die Prüfprotokolle können in der Wartungsplaner Datenbank hinterlegt werden und sind so für die den Anlagenbetreiber jederzeit zur Vorlage bei Behörden, Audits oder Versicherungen abrufbereit.
Für die Anlagenbetreiber liegen die Vorteile auf der Hand. Sie brauchen sich keine Sorgen mehr zu machen, ob ein Prüftermin eingehalten wurde oder nicht, denn die Software Wartungsplaner kümmert sich automatisch darum.

Verbessern Sie die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen
Holen Sie sich Rechtssicherheit oder verbessern Sie die Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlagen.

Mit der auditsicheren und PC-basierten Arbeits- und Prüfmittelverwaltung werden die Workflow vereinfacht.
Mit Hilfe einer Software Wartungsplaner lässt sich anhand weniger Klicks feststellen, welches Gerät, Arbeitsmittel oder Messmittel an welchem Ort befindet und ob bzw. wann dieser Gegenstand geprüft wurde. Neben diesen Basisfunktionen gibt es weitere Module, die die Verwaltung von prüfpflichtigen Arbeitsmittel wie auch z.B. Leitern und Titte, Regale deutlich vereinfachen.

Software-Lösung im Bereich Safety-Management
Durch eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften im Arbeitsschutz, ist es schwierig den Überblick zu behalten. Basierend auf langjähriger Erfahrung bietet die HOPPE Unternehmensberatung mit der Wartungsplaner Software eine umfassende Software-Lösung im Bereich Safety-Management an.

Warum ist ein digitaler Wartungsplaner so wichtig?
Der digitale Wartungsplaner ermöglicht eine zentrale Informationsquelle.
Allzu oft wird das Inventar an vielen verschiedenen Orten von allen möglichen Personen nachverfolgt. Eigentlich ist keiner wirklich zuständig und es gibt kein einheitliches Tool, das Informationen erfasst und zentralisiert. Chaos und Ungenauigkeiten sind damit vorprogrammiert.
Es ist schwierig, fundierte Entscheidungen zu treffen. Einige Unternehmen beschäftigen sogar Mitarbeiter, die ausschließlich für die Dokumentation der Wartungen zuständig sind. Diese Aufgaben sollten eigentlich von Systemen erledigt werden.




Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung

Betriebsmittelprüfung - rechtliche Grundlagen

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien

Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.