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Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.



Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.




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Arbeitsmittel müssen bei Gebrauch funktionieren.
Eine systematische digitale Erfassung und Verwaltung der anstehenden Prüfungstermine in einer Software ist hierbei hilfreich.
Für die Disposition von Arbeitsmitteln ist die vorherige Verwaltung der Werkzeuge und Arbeitsmittel notwendig.
Ebenso sind Handwerker auf zuverlässig funktionierende Arbeitsmittel angewiesen.
Eine Inventarverwaltung dokumentiert alle Informationen wie zum Beispiel technische Details, Standorte und sogar auch die Verantwortlichkeiten.
Letztlich sind dem Umfang der erfassten Daten jedoch kaum noch Grenzen gesetzt.

Auch die Bedienungsanleitung oder die Arbeitsanweisung und das Wartungsprotokoll gehören zur Dokumenation. Alle diese Dokumente lassen sich in der digitalen Geräteakte im Wartungsplaner ablegen. Ebenso nimmt die Software die anstehende Termine auf.

Klarheit, Effizienz und Rückverfolgbarkeit in Prozessen der Instandhaltung
Die mobile Verfügbarkeit sämtlicher Informationen über eine benutzerfreundliche Wartungsplaner App sowie die durchgängige Dokumentation aller Vorgänge wie Wartungen, Prüfungen und Instandsetzungen sorgen für Klarheit, Effizienz und Rückverfolgbarkeit im gesamten Instandhaltungsprozess.

Beschädigungen der Arbeitsmittel führen zu Unfällen!
Wenn Arbeitsmittel nicht regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, können Beschädigungen der Arbeitsmittel zu Unfällen führen.
Der Benutzer oder die befähigte Person sollten die Arbeitsmittel durch einen Prüfsachverständigen regelmäßig prüfen lassen. Die Ergebnisse der Arbeitsmittelprüfungen durch die befähigte Person und den Prüfsachverständigen sind zu dokumentieren.

Aufbewahrung der Dokumentation der Prüfergebnisse
Die Dokumentation der Prüfergebnisse und Prüfprotokolle sollten Sie bis zum nächsten Prüftermin aufbewahren.

Führender Anbieter im Bereich der Arbeitsschutz Software
„Zu den Führern im Bereich Prüftermin- und Wartungsterminmanagement im Arbeitsschutz zu zählen ist eine Auszeichnung und Meilenstein in unserer fast 35-jährigen Geschichte. Der Dank gebührt allen Anwendern der Software Wartungsplaner im In- und Ausland. Dieses Qualitätsmerkmal ist eine wunderbare Motivation, die Strategie und unser Engagement fortzuführen und zu verstärken“, freut sich Ulrich Hoppe, Senior Consultant bei der HOPPE Unternehmensberatung aus Heusenstamm.

Arbeitssicherheitssoftware für alle Belange des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.

Die Arbeitssicherheitssoftware Wartungsplaner unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Software bietet eine Übersicht aller Aufgaben und Termine, eine Sortierung nach verschiedenen Kriterie, und eine Priorisierung an.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Beratung und Unterstützung
Unsere erfahrenen Consultants bieten Ihnen Beratung und Unterstützung, mit dem Ziel, Ihren Erfolg systematisch zu steigern.
Sei es zum Thema Wartungsplanung in Verbindung mit der mobilen Wartung-APP oder zu Themen wie Organisations- und Prozessoptimierung oder Systemeinführung und -integration.




Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung

Betriebsmittelprüfung - rechtliche Grundlagen

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien

Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.