Die Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung erleichtert Ihnen die rechtssichere und datenschutzkonforme Dokumentation und Organisation sämtlicher Arbeitsschutzmaßnahmen.
Mobile App und digitale Wartungsplanung ersetzen Papier und Excel
Die Hoppe Unternehmensberatung hat die Egli’s frische Küchen-Kräuter AG aus dem Schweizer Riedbach als neuen Kunden für ihre mobile Wartungs-App zum Wartungsplaner, ihr Tool zur digitalen Wartungsdokumentation, gewonnen.
Mit der Einführung der App möchte das Unternehmen seine Prozesse rund um die Anlagen, Maschinen und Geräte zusammentragen, strukturieren und Auftragsabwicklung digitalisieren.
Damit soll der gesamte Ablauf effizienter abgewickelt werden und manuelle Abläufe wie die Übertragung von Serviceberichten und der Hygienefreigabe nach der Wartung entfallen.
Von der Wartungsplaner Desktop-Anwendung bis hin zu mobilen Wartungsplaner App, wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die nahtlos in Ihre Arbeitsabläufe integriert werden.
Unser Fokus liegt darauf, eine intuitive und leistungsstarke Anwendung zu schaffen, die Ihre Produktivität steigert.
Arbeitsmittelprüfung m Betrieb
Unsere Software zur Arbeitsmittelprüfung dokumentiert den Prüfservice für Arbeitsmittel nach den Vorgaben der DGUV.
Durch regelmäßige Prüfungen und Inspektionen gewährleisten Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und halten die rechtliche Vorgaben ein.
Durch die digitalisierte Wartungsplanung, Dokumentation und Planung mit der Erinnerungsfunktion halten wir Ihren Eigenaufwand so gering wie möglich.
Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft geprüft werden. Dies ist erforderlich, um Verschleiß und Defekte frühzeitig zu erkennen und so Unfälle zu vermeiden.
Prüfung von Steigleitern nach DGUV Information 208-032
Steigleitern müssen mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden. Dabei wird die Funktion von Sprossen, Holmen und Sicherheitsvorrichtungen kontrolliert, um Unfallrisiken frühzeitig zu minimieren.
Prüfung von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln und Hebezeugen nach DGUV Regel 109-017
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sind mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person zu prüfen. Dabei werden Tragfähigkeit, Verschleiß und die Funktion sicherheitsrelevanter Komponenten kontrolliert, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Prüfung von Türen und Toren nach DGUV Information 208-022
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken und Not-Halt-Funktionen sowie mechanischen Gefährdungen.
Prüfung von Regalen nach DGUV Information 208-043
Regale müssen mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft werden. Dabei wird der korrekte Aufbau und die Funktion von Sicherheitseinrichtungen kontrolliert. Außerdem wird sorgfältig auf Schäden untersucht, um Unfälle durch defekte Regale zu vermeiden.
Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern nach DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen regelmäßig auf Stabilität und Schäden geprüft werden. Ladungsträger wie Paletten werden dabei auf Mängel kontrolliert, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Deutliche Vereinfachung für Ihren Arbeitsschutz
Aus Erfahrung wissen Sie: Arbeitsschutz kostet Zeit.
Arbeitsschutz ist wichtig und gesetzliche Prüfungen und Fristen sind vorgeschrieben.
Die Dokumentation mit der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner hilft Ihnen.
Das Tool ist einfach und nicht aufwendig. Kombinieren Sie Ihr Know-how mit unserer Arbeitsschutzsoftware und die Umsetzung der Prüf- und Dokumentationsmappe klappt wie am Schnürchen.
Ein professionelles Inventarmanagement erleichtert Ihnen die Verwaltung Ihres Firmen-Eigentums.
Kennzeichnen Sie Ihre Maschinen, Geräte, Betriebsmittel und hochwertigen Werkzeuge u.v.m. mit individuellen Inventaretiketten oder Eigentum-Aufklebern.
Mit Hilfe einer eindeutigen Nummerierung oder Barcodes können Sie jederzeit jeden Gegenstand mit Ihrer Inventarliste im Wartungsplaner abgleichen.
Fehlende Gegenstände fallen unmittelbar auf.
Daher sind professionelle Inventaretiketten weit mehr als nur ein Etikett.
Sie vereinfachen die Inventur und Verwaltungsprozesse.
Außerdem dienen Inventaretiketten als Nachweis im Audit und wirken gleichzeitig als Diebstahlschutz.
Prüfungen mit dem Prüfmanager vorbereiten und steuern: Prüfaufgaben mit der Prüfmanager Software einfacher und schneller dokumentieren als je zuvor.
Mit wenigen Klicks haben Sie im Prüfmanager die Prüfergebnisse verfügbar.
Den Kontrollen durch Aufsichtsbehörden locker entgegen sehen.
Mit dem Wartungsplaner Software werden die vorgeschriebenen Arbeitsschutzaufgaben sicher umgesetzt.
Bei Kontrollen und Nachweispflichten sind Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung jederzeit auf der sicheren Seite.
Vorgaben durch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV geben vor, dass die Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen im Betrieb regelmäßig geprüft werden müssen.
Die Prüfung erfolgt bei vor Inbetriebnahme, bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei außergewöhnlichen Prüfungen nach Änderungen.
Alle Prüfungen müssen sorgfältig dokumentiert werden.
Bei den Kontrollen von Aufsichtsbehörden oder Auseinandersetzungen mit Versicherern sollten Sie die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten rechtssicher nachweisen können.
Der Nachweis gelingt einfach und schnell mit der Wartungsplaner Software.
Rechtssichere und zeitgemäßen Dokumentation, mit der Sie alle geforderten Nachweispflichten erfüllen!
Wir bieten eine Praxis-Software zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Instandhaltung aller Arbeitsmittel und Anlagen.
Beschädigungen der Arbeitsmittel führen zu Unfällen!
Wenn Arbeitsmittel nicht regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, können Beschädigungen der Arbeitsmittel zu Unfällen führen.
Der Benutzer oder die befähigte Person sollten die Arbeitsmittel durch einen Prüfsachverständigen regelmäßig prüfen lassen.
Die Ergebnisse der Arbeitsmittelprüfungen durch die befähigte Person und den Prüfsachverständigen sind zu dokumentieren.
Aufbewahrung der Dokumentation der Prüfergebnisse
Die Dokumentation der Prüfergebnisse und Prüfprotokolle sollten Sie bis zum nächsten Prüftermin aufbewahren.