Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01

So können Sie die Brandschutzanforderungen einhalten
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Unternehmer die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist. Dazu zählt, dass Brandschutzanforderungen eingehalten werden.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Wenn es um den Brandschutz im Betrieb geht, ist der Unternehmer in erster Linie dafür verantwortlich, die Räumlichkeiten und Arbeitsstätten nach den geltenden Vorschriften auszurichten, sodass keine Gefahr für den Menschen besteht. Das Unternehmen kann die Schutzpflicht auch an Führungskräfte übertragen, wenn dies explizit und schriftlich festgehalten wird.
Arbeitnehmer hingegen müssen gemäß der Brandschutzunterweisung handeln und tragen somit auch zur Unternehmenssicherheit bei. Hinzu kommt, dass beschäftigte Fremdfirmen den Brandschutz ebenfalls nicht gefährden dürfen. In diesem Fall ist der Unternehmer nach wie vor für die Einhaltung verantwortlich, sollte nichts anderes geregelt werden.

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Was ist "Brandschutz?
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten
Ein Brandschutzbeauftragter kann eine Sicherheitsfachkraft oder ein Werksfeuerwehrmitarbeiter sein, wenn entsprechende Vorkenntnisse vorliegen. Wichtig ist, dass eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01 erfolgt.




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Als Sicherheitsfachkraft einfach auf der sicheren Seite bleiben
Rechtssichere Dokumentation der Betriebsmittel, egal ob nach den Technischen Regeln, Gesetzen oder Verordnungen!
Als Sicherheitsfachkraft haben Sie ständig mit neuen, geänderten oder ersetzten Vorschriften oder Arbeitsschutzregeln zu tun.
In der letzten Zeit gab es bei überwachungsbedürftigen Anlagen einige für Sie wichtige Vorschriften. Auch die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ wirken sich auf Sie aus.

Behalten Sie da wirklich noch den Überblick über die Prüftermine all Ihrer Betriebsmittel?
Im Prüf- und Wartungsplaner zeigen wir Ihnen, was für Sie tatsächlich relevant ist.
Lassen Sie sich durch das eMail-Center vom Wartungsplaner bequem per E-Mail über alle für Sie relevanten Prüf - und Wartungstermine erinnern.

Weitere Anwendungsgebiete für den Wartungsplaner und der mobilen App:

  • Kundendienst und Kundenservice
  • Kontrollfristenpläne
  • Kontrollrundgang
  • Brandschutz, Brandschutzmaßnahmen
  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsanweisungen
  • Abnahmeprotokolle
  • Objektbegehung
  • Reinigung
  • Störmeldungen
  • Qualitätsmanagement
  • Zählerstanderfassung
  • Kontrolle
  • Checklisten (z.B. für Wartung, Inspektion und Reparatur)
  • Grünpflege
  • Winterdienst
  • Flucht- und Rettungswege
  • technischer und organisatorischer Brandschutzes

Der Wartungsplaner ist die ideale Ergänzung zur Inventarsoftware / Inventar-Manager der HOPPE Unternehmensberatung.
Die Bedienung ist an die Inventarsoftware angelehnt.
Mit dem Wartungsplaner können Sie dem einzelnen Inventar zugeordnete Aufgaben verwalten.
Dazu gehören unter anderem zyklische Prüfaufgaben wie Maschinenprüfungen, Regalprüfungen, Staplerprüfungen, Feuerlöscherprüfungen, Elektroprüfungen und Betriebsmittelprüfungen.

Unterstützung für den Sicherheitsbeauftragen
Um den Sicherheitsbeauftragen in seiner Arbeit zu unterstützen und einen Überblick über die Wartung und Kontrolle zu behalten, kann eine Wartungsplaner Software eingesetzt werden.




Wenn es um den Brandschutz im Betrieb geht…

Checkliste zum Brandschutz im Betrieb

Brandschutzbeauftragter kann eine Sicherheitsfachkraft sein

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)