Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.



Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).




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Reduzieren Sie den Zeitaufwand für die Wartungsdokumentation
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Mit smarter Wartungssoftware auf dem Weg zur Industrie 4.0
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Kennzeichnen Sie Ihre Maschinen, Geräte, Betriebsmittel und hochwertigen Werkzeuge u.v.m. mit individuellen Inventaretiketten oder Eigentum-Aufklebern. Mit Hilfe einer eindeutigen Nummerierung oder Barcodes können Sie jederzeit jeden Gegenstand mit Ihrer Inventarliste im Wartungsplaner abgleichen.

Fehlende Gegenstände fallen unmittelbar auf. Daher sind professionelle Inventaretiketten weit mehr als nur ein Etikett. Sie vereinfachen die Inventur und Verwaltungsprozesse. Außerdem dienen Inventaretiketten als Nachweis im Audit und wirken gleichzeitig als Diebstahlschutz.

Erfüllen Sie Ihre Prüfpflichten bei der wiederkehrenden Elektroprüfung
Als Elektrofachkraft ist man verpflichtet die aktuellen Anforderungen aus den Vorschriften- und Regelwerken zu erfüllen. Die Neuregelungen aus der novellierten BetrSichV und den DGUV Vorschriften bringen damit wesentliche Änderungen für Ihre tägliche Arbeit. Dies betrifft auch die Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur Prüfung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen.
Elektrosicherheit - Wartungsplaner dokumentiert die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen

Übersichtlicher Strukturbaum für die Anlagenstruktur
Maschinen, Anlagen und prüfpflichtige Betriebsmittel und Equipment werden mittels einem übersichtlichen Strukturbaum über mehrere frei definierbare Ebenen abgebildet. Wählen Sie z.B. als 1. Ebene den Ort und als 2. Ebene den Objekttyp, oder die Gruppe. Die Definition der Verdichtung erfolgt in 4 Ebenen. Je Verdichtungsebene wird eine tabellarische Darstellung der Equipment mit umfangreichen Such- und Selektionsmechanismen angeboten.

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Wartungsplaner ist Ihre All-In-One Software zur Arbeitsmittelprüfung Mit dieser Software wird die Prüfung der Arbeitsmittel zum Kinderspiel.

Wir bieten ein Prüffristenmanagement und Dokumentation aller Arbeitsmittel.
Es ist nicht leicht, die Arbeitsmittelprüffristen immer im Überblick zu haben. Ebenso ist es sehr aufwendig die gefundenen Mängel sauber zu protokollieren. Regelmäßig kontrollieren der Gesetzgeber und die Unfallversicherer dies jedoch.

Der Wartungsplaner bringt jetzt Effizienz, Professionalität und Übersicht in Ihre Arbeitsmittelprüfung und Arbeitsmittelverwaltung.
In der Software erfassen Sie die Arbeits- und Betriebsmittel in einem explorerartigen Strukturbaum. Definieren Sie die Wartungstermine und die Prüffristen und verwalten alle zugehörigen Dokumente und Protokolle. Zusätzlich können Sie aus der Software heraus verschiedene Aufgaben und Aufträge planen und direkt den zuständigen Mitarbeitern zuweisen.

Arbeitsschutz - Digitale Dokumentation mit der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz digital dokumentieren spart Zeit, bietet Rechtssicherheit und schafft Übersicht über den Status der Arbeits- und Betriebsmittel. Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.

Eine lückenlose Dokumentation spielt vor allem im Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle. Mit dem Wartungsplaner verfügt die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (FASI) eine umfassende Lösung, die zur Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen beiträgt.

Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht. Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen. Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.




Software für Leiterbeauftragte. Leitern + Tritte

Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten

befähgte Person (SACHKUNDIGER) für Leitern und Tritte (LEITERBEAUFTRAGTER)

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.