Weiterführende Details zu den Modulen zum Wartungsplaner
Im Wartungsplaner lassen sich anstehende Wartungs- und Prüftermine hinterlegen
Die Wartungs- und Prüftermine werden den Verantwortlichen in der Software rechtzeitig angezeigt.
Fehlt Ihnen die Übersicht? Mangelt es Ihnen an eine rechtssicheren guten Dokumentation.
Erlangen Sie mehr Transparenz und eine höhere Rechtssicherheit bei der Einhaltung aller Aufgaben bei der Arbeitssicherheit.
Der Wartungsplaner ist einer Software, die Ihnen dabei hilft, all Ihre Aufgaben und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien in Bezug auf die Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz umzusetzen.
Wir haben Bereich der Arbeitssicherheit eine führende Beraterstellung und bieten die praxisorientierte Wartungsplaner Software an.
Das Tool ist völlig branchenunabhängig.
Berücksichtigt werden neben den deutschen gesetzlichen Richtlinien und Anforderungen auch die EKAS-Richtlinien (EKAS-Konformität gemäß der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit.
Profitieren Sie von regelmäßigen Updates, denn der Wartungsplaner entwickelt sich als Arbeitssicherheit-Software durch die Anforderungen der Anwender stetig weiter.
Modernität statt alter Mechanismen
Nicht zurück zur alten Normalität sondern vorwärts zur künftigen Modernität - so lautet das Motto der Managementsoftware Wartungsplaner. Vermeiden Sie einen Flicken-Teppich bei der Dokumentation von Prüfterminen für die unterschiedlichen Arbeits- und Betriebsmittel.
Dass unsere digitale Lösung den Arbeitsalltag im Arbeitsschutz erleichtert, dass haben die zurückliegenden Jahre gezeigt.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
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