Ein Aufzug, auch landläufig Fahrstuhl genannt, muss sicher und störungsfrei funktionieren.

An die Vorschriften zur Prüfung der Aufzüge denken

Aufzugsprüfung Software: sicherheitstechnische Prüfung
Eine sicherheitstechnische Prüfung von Aufzügen ist vorgeschrieben. Diese enthält unterschiedliche Prüfschritte und Vorgehensweisen.
Wiederkehrende Prüfung (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) an allen Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV.

Aufzugsanlagen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) prüfen lassen.
Alle zwei Jahre muss eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle stattfinden. Dabei werden sowohl die Anlage selbst als auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen überprüft. Geprüft werden das Notrufsystem, das Fahrverhalten, die Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Gefährdungen und die Funktion der Fahrkorbtüren.

Sichere Dokumentation:
Nach Abschluss der Prüfung oder Wartung wird der überprüfte Aufzug / Aufzugsanlage durch eine Prüfplakette bzw. einem Prüfnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungsarbeiten.

Gesetzliche Regelungen für den Aufzugsbetrieb
Wer einen Aufzug betreibt, der muss auch viele rechtliche Pflichten erfüllen: Diese ergeben sich aus Europäischen Normen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Arbeitsschutzbestimmungen.

Wer einen Aufzug betreibt, hat eine große Verantwortung.
Neben dem Inverkehrbringen auf Grundlage der europäischen Aufzugsrichtlinie fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine regelmäßige, genaue Überprüfung des Funktions- und Sicherheitszustands jedes Aufzuges.

Dokumentieren, Begutachten und prüfen Sie gemäß der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Personen- und Lastenaufzüge, Fassadenaufzüge, Bauaufzüge und Güteraufzüge.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie durch die Dokumentation der Prüfungen und Wartung Ihrer Aufzugsanlagen und trägt somit zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei. Sorgen Sie für Rechtssicherheit und verbessern Sie die Verfügbarkeit Ihrer Aufzüge.



Durchführung von Aufzugsprüfungen
Was ist die Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Aufzügen? Regelmäßige Reinigung und Pflege ist eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Aufzüge.
Alle Bauteile müssen regelmäßig auf Beschädigungen und Verformungen geprüft werden.

An die Prüfpflichten für Aufzüge denken.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Planung und Überwachung fälliger Inspektions- und Wartungstermine sämtlicher Aufzüge.




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Ohne den Einsatz einer Softwarelösung lassen sich die komplexen Anforderungen an ein effizientes Wartungsmanagement nicht mehr bewältigen.
Doch was bedeutet dies für Ihre Organisation und der Erinnerung an die Wartungen?
Mit dem Wartungsplaner können Sie Ihre Prozesse und Abläufe optimal gestalten.

Nutzen Sie das volle Potenzial der Digitalisierung für Ihr Unternehmen und bauen Sie eine datengetriebene Maintenance auf.

Die Software Wartungsplaner nimmt Ihnen viel Arbeit ab
Unsere leicht bedienbare Software dokumentiert die Prüf-, Wartungs- und Fortbildungspflichten für alle Branchen. So haben Sie alle Vorschriften auf einen Klick.
Der Wartungsplaner ist für Sie als Verantwortlicher von wiederkehrenden Pflichten im Unternehmen oder als externer Prüfdienstleister hilfreich.

Mehr Effizienz durch einer intuitiven Oberfläche zur Erstellung und Planung von Wartungsarbeiten
Unsere Software bietet die Bereitstellung eines umfassenden Plans für Wartungsarbeiten inklusiv einer Mitarbeiter- und Ressourcenzuweisungen.
- Automatisieren Sie die Erstellung von Arbeitsaufträgen und Zuweisung von Handwerkern zu den Wartungsarbeiten.
- Protokollieren Sie Wartungstermine - Eskalieren Sie die überfälligen Wartungsarbeiten.
- Senken Sie Ihre Betriebskosten durch geringere Ausfallzeiten.
- Senken Sie die Investitionskosten durch eine längere Lebensdauer von Maschinen.
- Analysieren Sie die Instandhaltungs-Kennzahlen.

Gute Dokumentation spielt eine enorme Rolle. Wir bieten Ihnen eine passgenaue Lösung für Ihre Anlagen.
Anlagenbauer und Anlagenbetreiber haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften und aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus das Interesse, ihre Anlagen zu dokumentieren. In einem zentralen Wartungsprogramm stehen die Dokumente allen berechtigten Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung.

Für alle Wartungssmaßnahmen müssen alle Unterlagen aktuell und in kürzester Zeit verfügbar sein.
Der Wartungsplaner verwaltet die komplette Dokumentation von Anlagen. Das integrierte Dokumentenmanagement versetzt Sie zudem in die Lage, die Reaktionszeit zu verkürzen und durch bessere Planung der Wartungen die Auslastung von der Produktion zu optimieren.
Die Software entlastet die Mitarbeiter bei den täglichen Aufgaben und erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen.
Durch der Windows-Software lassen sich Dokumentations- und Instandhaltungsprozesse automatisieren, kontrollieren und optimieren.

Der Wartungsplaner bietet zahlreiche Vorteile für Anlagenbetreiber auf allen Ebenen.

  • Abbildung von mehreren Anlagenhierarchien
  • zentrale Verwaltung der Anlagendokumentation
  • Verwaltung jeglicher Aufgaben, Wartungen und Inspektionen
  • einfache Benutzerführung
  • Anzeige und Suche von Anlagendokumenten auch über mobile Endgeräte

Was wird mit dem Wartungsplaner geprüft, gewartet, instand gehalten und dokumentiert?
Grundsätzlich können mit dem Wartungsplaner alle die Regale, Stapler Leiter und Tritte, Maschinen und jegliche andere Betriebsmittel geprüft, gewartet und dokumentiert werden.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.

Instandhaltung – Wertschöpfungskomponente statt Kostenfaktor
Die Instandhaltung gilt mittlerweile als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit.
Gerade produzierende Unternehmen sind von einem hohen Automatisierungsgrad geprägt und somit auf eine höchstmögliche Anlagenverfügbarkeit angewiesen.

Höchstmögliche Anlagenverfügbarkeit bedingt eine koordinierte Instandhaltung
Wartungen müssen einerseits in Abhängigkeit vom Anlagenzustand und andererseits vorausschauend terminiert werden.
Alle Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind möglichst effizient durchzuführen. Dafür braucht es einen „Blick auf das Ganze“. Über einen solchen Blick verfügen Sie als Anlagenbetreiber nur dann, wenn Sie über die Ressourcen und ein umfassendes Monitoring verfügen.

Als einer der erfahrensten Beratungsunternehmen für Wartungsplanung, Instandhaltungsplanung und Wartungsmanagement sind wir in der Lage, die Instandhaltung mit unserer Instandhaltungssoftware optimal zu organisieren.




Aufzugsprüfung: Software erinnert an die Aufzugswartung

Software dokumentiert die Prüfung vom Aufzug

Prüfung der Aufzüge sicher im Blick

Prüfungen an Aufzugsanlagen: Als Sachkundiger das Wartungsintervall der Aufzüge nicht vergessen.