Weiterführende Details zu den Modulen zum Wartungsplaner
Mit dem Wartungsplaner steigern Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen
Bei den wiederkehrenden Prüfterminen wie z.B. der PSA(gA) geht es um die Sicherheit Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter.
Mit unserer Software-Lösung Wartungsplaner behalten Sie stets den Überblick über Ihre Arbeits- und Betriebsmittel und Ihrer PSA(gA).
Die Software zeigt Ihnen, wann ein Objekt zur Prüfung ansteht.
Arbeitsmittel müssen bei Gebrauch funktionieren.
Eine systematische digitale Erfassung und Verwaltung der anstehenden Prüfungstermine in einer Software ist hierbei hilfreich.
Für die Disposition von Arbeitsmitteln ist die vorherige Verwaltung der Werkzeuge und Arbeitsmittel notwendig.
Ebenso sind Handwerker auf zuverlässig funktionierende Arbeitsmittel angewiesen.
Eine Inventarverwaltung dokumentiert alle Informationen wie zum Beispiel technische Details, Standorte und sogar auch die Verantwortlichkeiten.
Letztlich sind dem Umfang der erfassten Daten jedoch kaum noch Grenzen gesetzt.
Auch die Bedienungsanleitung oder die Arbeitsanweisung und das Wartungsprotokoll gehören zur Dokumenation.
Alle diese Dokumente lassen sich in der digitalen Geräteakte im Wartungsplaner ablegen.
Ebenso nimmt die Software die anstehende Termine auf.
Effizient arbeiten mit dem Wartungsplaner
Erstellen Sie detaillierte Aufgaben, die Sie mit Dateien, Checklisten und Prüfprotokollen ergänzen können.
Mit dem HOPPE Wartungsplaner können Sie nahtlos im Team arbeiten und den Status mithilfe visueller Diagramme verfolgen – alles in einer Software.
Bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement auf den neuesten Stand
Mit einsatzfertigen Instandhaltungssoftware bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
In der Instandhaltung ist eine Störung ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen.
So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen in der Instandhaltungssoftware und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.
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