Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Als Geschäftsführer in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter sind Sie nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der über das von der DGUV gesetzlich geforderte Fachwissen verfügt, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet.
Organisation ganzheitlich denken – für mehr Effizienz in Ihrer gesamten Instandhaltung
Nur eine Instandhaltung, der es gelingt, funktionsfähige, belastbare und nachhaltige Strukturen zu schaffen, wird auch in Zukunft ihre Kernaufgaben zufriedenstellend erfüllen können.
Von der Dokumentation Ihrer Prozesse in einer digitalen Organisationssoftware über die Planung bis hin zur Erinnerung – wir stehen Ihnen mit der Instandhaltungssoftware Wartungsplaner an Ihrer Seite.
In unseren Videos und Workshops geben wir Ihnen Einblicke in die praxiserprobte Software-Lösung, die Ihnen dabei helfen, die Digitalisierung Ihrer Instandhaltung voranzutreiben.
Shopfloor Datenplattform und Datendrehscheibe in der Instandhaltung
Wartungsplaner bietet eine Datenbasis, vielfache Nutzung, keine Datenredundanz.
Der Hoppe Wartungsplaner ist die zentrale Datenplattform für die Wartungen in der Fertigung. Wartungsinformationen, wie Maschinenstammdaten und Wartungs- und Arbeitsplaninformationen aus dem führenden System bilden die Grundlage für eine strukturierte Datenablage.
Arbeitsplanstruktur für die Daten im Shopfloor.
Der Arbeitsplan gibt die Struktur für die Ablage von Fertigungsdaten und Dokumenten vor.
Gekoppelt mit einem führenden System wird die Wartung organisiert.
Ausrichtung der Wartungsplaner Software
Hinter dem Wartungsplaner steht eine klare Mission: die Transparenz durch eine Software für Wartung, Prüftermine und Instandhaltung.
Sie ist intuitiv und setzt mit mobilen Anwendungen wie der Wartungsplaner-APP genau dort an, wo klassische oder übermäßig komplexe Systeme an ihre Grenzen stoßen.
Mit Wartungsplaner können Instandhaltungsleiter und Instandhaltungsverantwortliche Herausforderungen effizienter meistern, den Verlust von Erfahrungswissen durch ausscheidende Fachkräfte entgegenwirken und das Potenzial ihrer Anlagen und Teams voll ausschöpfen.
Eine funktionierende Instandhaltung ist das A und O, um einen Betrieb am Laufen zu halten
Eine funktionierende Instandhaltung ist das A und O, um einen Betrieb am Laufen zu halten.
Doch kein Instandhaltungsleiter, Facility Manager oder Haustechniker kann überall gleichzeitig sein und es gehört System dazu, den aktuellen Zustand aller Anlagen ständig im Blick zu haben, um schwerwiegende Ausfälle zu vermeiden.
Mit dem Wartungsplaner möchten wir Ihnen eine Softwarelösung vorstellen, die Ihnen Methoden und ein System an die Hand geben, wie Sie Ihre Instandhaltung bequem, transparent und übersichtlich mit der Unterstützung digitaler Hilfsmittel zur Perfektion treiben können.
Das Programm Wartungsplaner wurde mit einer sehr intuitiven und benutzerfreundlichen Oberfläche entwickelt, in der man alles wichtige auf Anhieb findet.
Betriebsmittel sicher betreiben und richtig prüfen
Als Betreiber sind Sie in der Pflicht, Ihre Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und zu warten. Für die korrekte Prüfung und den sicheren Betrieb sind zahlreiche Regelungen wichtig, die Sie beachten müssen.
Prüfen Sie jetzt Schritt für Schritt Ihre Arbeitsmittel hinsichtlich der aktuellen Vorschriften mit dem praktischen Wartungsplaner.
Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).
Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002