Erstellen und managen einer Gefahrstoffliste

Liste der Gefahrstoffe führen

Erstellen und managen einer Gefahrstoffliste
Als Gefahrstoffbeauftragter müssen Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand der GefStoffV und REACH informieren. Rechtsverstöße gegen die geltenden Vorschriften führen zu unangenehmen Strafen. Im Ernstfall kann es sogar zu gesundheitlichen Gefahren für Ihre Mitarbeiter und Kollegen kommen.

Gefahrstoffliste - Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
Eine Gefahrstoffliste fasst die Gefahrstoffe und deren wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle zusammen.
Die Gefahrstoffliste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen von Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 (einschließlich EU-Verordnung 2021/849) sowie die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen werden die Biologischen Grenzwerte (BGW). Abschließend werden Hinweise u. a. zu Messverfahren, zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.

digitales Gefahrstoffmanagement
Wenn Sie am Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen zu tun haben, kennen Sie sicher die zahlreichen Informations-, Überwachungs- und Schutzpflichten, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.
Um diese Anforderungen komfortabel zu erfüllen, ist das Gefahrstoffmodul im Wartungsplaner die perfekte Lösung für die Verwaltung Ihrer Gefahrstoffe.

Die Existenz eines richtigen Gefahrstoffliste ist von enormer Wichtigkeit.
GHS-Gefahrstoffe effektiv managen mit der Gefahrstoffsoftware
Egal ob Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffmanagement, Betriebsanweisung oder ein umfassendes Wartungs- und Prüfwesen. Der Wartungsplaner bietet Ihnen für alle gängigen Herausforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine Lösung. Erleichtern Sie mit der Software für das Gefahrstoffmanagement die Organisation, Durchführung und Dokumentation des Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb.



Was muss die Gefahrstoffliste enthalten?
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Liste aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.

Die Gefahrstoffliste muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften
  • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb
  • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.




Prüfmittel Software. komfortable Überwachung der Prüfmittel.

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Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Als Geschäftsführer in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter sind Sie nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der über das von der DGUV gesetzlich geforderte Fachwissen verfügt, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.

Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet.

Organisation ganzheitlich denken – für mehr Effizienz in Ihrer gesamten Instandhaltung
Nur eine Instandhaltung, der es gelingt, funktionsfähige, belastbare und nachhaltige Strukturen zu schaffen, wird auch in Zukunft ihre Kernaufgaben zufriedenstellend erfüllen können. Von der Dokumentation Ihrer Prozesse in einer digitalen Organisationssoftware über die Planung bis hin zur Erinnerung – wir stehen Ihnen mit der Instandhaltungssoftware Wartungsplaner an Ihrer Seite.
In unseren Videos und Workshops geben wir Ihnen Einblicke in die praxiserprobte Software-Lösung, die Ihnen dabei helfen, die Digitalisierung Ihrer Instandhaltung voranzutreiben.

Shopfloor Datenplattform und Datendrehscheibe in der Instandhaltung
Wartungsplaner bietet eine Datenbasis, vielfache Nutzung, keine Datenredundanz.
Der Hoppe Wartungsplaner ist die zentrale Datenplattform für die Wartungen in der Fertigung. Wartungsinformationen, wie Maschinenstammdaten und Wartungs- und Arbeitsplaninformationen aus dem führenden System bilden die Grundlage für eine strukturierte Datenablage.

Arbeitsplanstruktur für die Daten im Shopfloor. Der Arbeitsplan gibt die Struktur für die Ablage von Fertigungsdaten und Dokumenten vor. Gekoppelt mit einem führenden System wird die Wartung organisiert.

Ausrichtung der Wartungsplaner Software
Hinter dem Wartungsplaner steht eine klare Mission: die Transparenz durch eine Software für Wartung, Prüftermine und Instandhaltung. Sie ist intuitiv und setzt mit mobilen Anwendungen wie der Wartungsplaner-APP genau dort an, wo klassische oder übermäßig komplexe Systeme an ihre Grenzen stoßen.

Mit Wartungsplaner können Instandhaltungsleiter und Instandhaltungsverantwortliche Herausforderungen effizienter meistern, den Verlust von Erfahrungswissen durch ausscheidende Fachkräfte entgegenwirken und das Potenzial ihrer Anlagen und Teams voll ausschöpfen.

Eine funktionierende Instandhaltung ist das A und O, um einen Betrieb am Laufen zu halten
Eine funktionierende Instandhaltung ist das A und O, um einen Betrieb am Laufen zu halten. Doch kein Instandhaltungsleiter, Facility Manager oder Haustechniker kann überall gleichzeitig sein und es gehört System dazu, den aktuellen Zustand aller Anlagen ständig im Blick zu haben, um schwerwiegende Ausfälle zu vermeiden.
Mit dem Wartungsplaner möchten wir Ihnen eine Softwarelösung vorstellen, die Ihnen Methoden und ein System an die Hand geben, wie Sie Ihre Instandhaltung bequem, transparent und übersichtlich mit der Unterstützung digitaler Hilfsmittel zur Perfektion treiben können.

Das Programm Wartungsplaner wurde mit einer sehr intuitiven und benutzerfreundlichen Oberfläche entwickelt, in der man alles wichtige auf Anhieb findet.

Betriebsmittel sicher betreiben und richtig prüfen
Als Betreiber sind Sie in der Pflicht, Ihre Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und zu warten. Für die korrekte Prüfung und den sicheren Betrieb sind zahlreiche Regelungen wichtig, die Sie beachten müssen.
Prüfen Sie jetzt Schritt für Schritt Ihre Arbeitsmittel hinsichtlich der aktuellen Vorschriften mit dem praktischen Wartungsplaner.

Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002




Gefahrstoffliste - Software mit den Gefahrstoffen

Gefahrstoffliste nach GHS oder GefStoffV

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