Erstellen und managen einer Gefahrstoffliste

Liste der Gefahrstoffe führen

Erstellen und managen einer Gefahrstoffliste
Als Gefahrstoffbeauftragter müssen Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand der GefStoffV und REACH informieren. Rechtsverstöße gegen die geltenden Vorschriften führen zu unangenehmen Strafen. Im Ernstfall kann es sogar zu gesundheitlichen Gefahren für Ihre Mitarbeiter und Kollegen kommen.

Gefahrstoffliste - Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
Eine Gefahrstoffliste fasst die Gefahrstoffe und deren wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle zusammen.
Die Gefahrstoffliste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen von Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 (einschließlich EU-Verordnung 2021/849) sowie die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen werden die Biologischen Grenzwerte (BGW). Abschließend werden Hinweise u. a. zu Messverfahren, zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.

digitales Gefahrstoffmanagement
Wenn Sie am Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen zu tun haben, kennen Sie sicher die zahlreichen Informations-, Überwachungs- und Schutzpflichten, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.
Um diese Anforderungen komfortabel zu erfüllen, ist das Gefahrstoffmodul im Wartungsplaner die perfekte Lösung für die Verwaltung Ihrer Gefahrstoffe.

Die Existenz eines richtigen Gefahrstoffliste ist von enormer Wichtigkeit.
GHS-Gefahrstoffe effektiv managen mit der Gefahrstoffsoftware
Egal ob Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffmanagement, Betriebsanweisung oder ein umfassendes Wartungs- und Prüfwesen. Der Wartungsplaner bietet Ihnen für alle gängigen Herausforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine Lösung. Erleichtern Sie mit der Software für das Gefahrstoffmanagement die Organisation, Durchführung und Dokumentation des Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb.



Was muss die Gefahrstoffliste enthalten?
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Liste aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.

Die Gefahrstoffliste muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften
  • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb
  • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.




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Hoppe auf der Empfehlungsliste für Digitalisierung im Wartungsmanagement.
Wir wurden für den Wartungsplaner mit einem Award ausgezeichnet. Diese Auszeichnung honoriert proaktives und zukunftsweisendes Handeln.
Die Unternehmensberatung Hoppe unterstützt Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Digitalisierung im Wartungsmanagement und ist somit ausgezeichnet worden.
Wir sind Sie als Consultant bei einer großen Mittelstandsumfrage bei Wirtschaftsexperten und Beratern aufgefallen und stehen somit auf der Empfehlungsliste für die Digitalisierung im Wartungsmanagement.

Profitieren von der Arbeitsschutzsoftware
Als Arbeitsschutz-Verantwortliche/r müssen Sie die Prüftermine im Arbeitsschutz kennen. Nur so können Sie Arbeitsunfälle vermeiden, gesetzeskonform agieren und sind bei unangekündigten Kontrollen der BG auf der sicheren Seite.
Doch neben Ihrem eigentlichen Tagesgeschäft bleibt kaum Zeit, um die relevanten Planungen und Dokumentationen durchzuführen. Mit unserer Software sind Sie und um den Arbeitsschutz auf den aktuellsten Stand. Kein Termin wird vergessen.
Profitieren von der Arbeitsschutzsoftware und ergreifen so rechtzeitig die richtigen Maßnahmen.

Software-Modernisierung in der Instandhaltung
Die Anforderungen an die IT-Systeme in der digitalen Instandhaltung steigen stetig: Neue technologische Möglichkeiten, Sicherheitsstandards und Effizienzanforderungen erfordern moderne und flexible Softwarelösungen.
Unsere Instandhaltungssoftware richtet sich speziell an Instandhaltungsleiter und Entscheider aus mittelständischen Unternehmen, die ihre Systeme zukunftssicher und nachhaltig gestalten möchten.

Controlling in der Instandhaltung
Kennzahlen, Datenanalysen und Methoden optimieren Ihre Prozesse.
Mit der Instandhaltungssoftware werden Sie ihre Aufgaben direkt in die Praxis umsetzen, sodass sie das Bild Ihrer optimierten und zur Perfektion getriebenen Instandhaltung direkt vor Augen haben können.
Der Wartungsplaner wird Ihnen dabei helfen, dass Ihre Instandhaltung von jetzt an absolut rund läuft und Sie Ihre Instandhaltung wirtschaftlich und transparent in die Zukunft führen können.

Deutliche Vereinfachung für Ihren Arbeitsschutz
Aus Erfahrung wissen Sie: Arbeitsschutz kostet Zeit. Arbeitsschutz ist wichtig und gesetzliche Prüfungen und Fristen sind vorgeschrieben.
Die Dokumentation mit der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner hilft Ihnen. Das Tool ist einfach und nicht aufwendig. Kombinieren Sie Ihr Know-how mit unserer Arbeitsschutzsoftware und die Umsetzung der Prüf- und Dokumentationsmappe klappt wie am Schnürchen.

Betriebsmittel verwalten ganz einfach
Die Zeiten von manuellen Excel-Tabellen für die Überwachung der Arbeitsschutztermine sind vorbei. Räumen Sie endlich mit verständlicher und günstiger Software auf. Mit unserem Wartungsplaner organisieren Sie Ihre Betriebsmittel und werden an allen Prüftermine erinnert.

Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht. Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen. Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.

Qualität und Passgenauigkeit der Software ist entscheidend - Webbasierte Anwendungen werden den hohen Anforderungen nicht gerecht
Durch die zunehmende Digitalisierung werden immer mehr Prozesse rund um die Prüfterminverfolgung und dem Wartungsmanagement digital umgesetzt. Softwareanwendungen rücken in den Mittelpunkt der unternehmerischen Produktivität.

Nicht nur die Komplexität der Prozesse nimmt zu, sondern auch die Ansprüche der Verantwortlichen Sicherheitsfachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

So entscheiden sich IT-Verantwortliche für eine Organisationssoftware wie dem Wartungsplaner, da webbasierte Branchenlösungen die notwendigen Funktionalitäten nicht oder nur teilweise abbilden. Webbasierte Anwendungen sind unzureichend skalierbar und werden somit den hohen Anforderungen nicht gerecht.
Schauen Sie mehr auf die Qualität und Passgenauigkeit der Software.
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass der Einsatz einer passgenauen Software wie der Wartungsplaner von Hoppe, als Softwarelösung den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen und fördern kann.
Dabei spielen insbesondere die niedrigen Anschaffungskosten, die mit der Einführung des Wartungsmanager einhergehen, eine entscheidende Rolle.




Gefahrstoffliste - Software mit den Gefahrstoffen

Gefahrstoffliste nach GHS oder GefStoffV

Gefahrstoffe sicher in einer Liste verwalten

So verbessern Sie die Sicherheitsleistung in Ihrem Unternehmen. Gefahrstofflisten nach GefStoffV