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On-Premise versus Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS)
Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS) - Lösungen ermöglichen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu einer Software.
Das veranlasst so manche Fachabteilung dazu, eigenständig auf solche Lösungen zurückzugreifen, ohne die interne IT-Abteilung einzubeziehen.
Die entstehenden Cyberrisiken sind selbstredend enorm.
Bei der Einführung von SaaS-Lösungen werden oft wichtige Sicherheitsaspekte vernachlässigt.
Besonders problematisch wird es, wenn Nutzer ohne ausreichendes IT-Wissen eigenständig Lösungen auswählen und konfigurieren. So entstehen unvorhergesehene Sicherheitsrisiken.
Die Verlagerung von Unternehmensanwendungen von er Cloud in eine On-Premise Lösung schreitet unaufhaltsam voran.
Auch mittelständische Unternehmen gehen zunehmend weg von SaaS-Lösungen.
Bei einer On-Premise liegen die Daten und Programme komplett bei dem Unternehmen, die diese erwerben.
Cloud Anbieter entgegen bieten ihre Software als Service an, das heißt die Installation, die Serverstruktur sowie die Administration liegt in den Händen des Providers.
Unternehmen sollten SaaS-Dienste sowie deren Konfiguration und Kommunikationsverhalten eingehend untersuchen.
Potenzielle Sicherheitslücken müssen frühzeitig zu beobachtet werden.
Zusätzlich ist es wichtig, sicherzustellen, dass die SaaS-Anbieter Datenschutzbestimmungen und regulatorische Vorgaben einhalten, und transparent mit den Kunden über die Verarbeitung ihrer Daten kommunizieren.
Fazit:
Um sich nicht den Risiken auszusetzen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzept erforderlich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Daten, Systeme und Schnittstellen geschützt sind.
Im Arbeitsalltag kommen diverse Leitern und Tritte zum Einsatz.
Egal ob kleiner Tritt, Regalleiter oder große Standleiter: Für eine sichere Verwendung müssen diese regelmäßig geprüft werden!
Sichern Sie ihr Unternehmen rechtlich ab und schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Unfällen - planen Sie im Wartungsplaner die nächste Prüfung der Leitern und führen Sie die Leiterprüfung mit unserer Checkliste zur Leiterprüfung normgerecht und regelmäßig durch!
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
Der neue Wartungsplaner
In unserem Workshop geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über alle Neuerungen, Funktionen und Stolperfallen.
- Sie lernen, wie Sie den neuen Wartungsplaner clever nutzen, um Termine und Aufgaben für sich und Ihr Team im Griff zu behalten.
- Sie entdecken die versteckten Funktionen, die den neuen Wartungsplaner speziell für Instandhaltungsleiter und Sicherheitsfachkräfte zum Effizient-Booster machen.
- Sie erfahren, wofür sich der Umstieg lohnt und wo der klassische Wartungsplaner aktuell noch besser ist.
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