Grundlegende organisatorische Faktoren, Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung und Gefährdung durch ergonomische Faktoren

Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden
Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Unternehmer.

Vorgehensweise
Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, Maschine, Werkstatt, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.

Ermitteln von Gefährdungen

  • Arbeitsbereichabhängig zum Beispiel Einsatz nicht regelmäßig geprüfter elektrischer Betriebsmittel, unzureichende Unterweisung der Beschäftigten.
  • Objektabhängig / Objektunabhängig nach Gewerken und Tätigkeit.
    Beurteilen der Gefährdungen zum Beispiel: Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden.

  • Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele
    Zum Beispiel in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden. Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo es erforderlich oder notwendig ist Anschließend müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden

    Entscheidend ist, dass Sie konsequent und systematisch vorgehen.
    Software unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung kann mit modernem Tool effizient bewältigt werden
    Gesetze und Verordnungen regeln die Sicherheit von Mitarbeitern an ihren Arbeitsplätzen – im Büro in der Produktionshalle oder in der Fertigung. Unternehmer müssen dafür eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung abgeben. Diese umfasst im Kern die Darstellung der Arbeitsstätte, potenzieller Gefahren und der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.

    Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen
    Eine Software hilft dabei, den Überblick über den gewaltigen Umfang dieser Beurteilung zu bewahren und alle Dokumentationen sauber an Ort und Stelle zu haben. So können die Verantwortlichen Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen.
    Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
    Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
    Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
    Mit dem HOPPE Wartungsplaner erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.



    Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung
    Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ( https://www.wartungsplaner.de/ ) bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
    Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

    Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

    • Grundlegende organisatorische Faktoren
    • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
    • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
    • Mechanische Gefährdung
    • Elektrische Gefährdung
    • Gefährdung durch Gefahrstoffe
    • Gefährdung durch Brände/Explosionen
    • Biologische Gefährdung
    • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
    • Psychische Belastung durch die Arbeit
    • Sonstige Gefährdungen / Belastungen

    Gefährdungsbeurteilung für Gefährdungsmanager.
    Gefährdungsbeurteilung mit Checklisten: Im Handumdrehen die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren




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    Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
    Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

    Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

    Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
    Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
    Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

    Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
    Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

    Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

    Im Arbeitsalltag kommen diverse Leitern und Tritte zum Einsatz.
    Egal ob kleiner Tritt, Regalleiter oder große Standleiter: Für eine sichere Verwendung müssen diese regelmäßig geprüft werden!
    Sichern Sie ihr Unternehmen rechtlich ab und schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Unfällen - planen Sie im Wartungsplaner die nächste Prüfung der Leitern und führen Sie die Leiterprüfung mit unserer Checkliste zur Leiterprüfung normgerecht und regelmäßig durch!

    Unangenehme Aufgaben in der Instandhaltung meistern.
    Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie als Instandhaltungsleiter auch zahlreiche unbequeme Dokumentationsaufgaben zu meistern haben. Sie müssen Missstände benennen, konsequent Leistungen wie Reparaturen einfordern und auch an die nächste Wartung denken.

    Mit unserem Wartungsplaner können Sie unbequeme Aufgaben bei der Dokumentation meistern, unangenehme Aufgaben anpacken und somit das richtige Tool und Methode anwenden. Wir bieten Ihnen auch ein exklusives Training mit Ulrich Hoppe, unserem Experten für Wartungsplanung und Instandhaltung. Er vermittelt Ihnen wichtige Impulse, um schwierige Situationen im Audit professionell zu meistern.

    Mobile Prozesse im Immobilienmanagement
    Mit dem Wartungsplaner verfügen Sie über eine digitale Dokumentation von Gebäuden. Die Software ist ein Alleskönner auf dem Gebiet der mobilen Erfassung von technischen Anlagen. Das Tool erfasst alle Maßnahmen in Checklisten und ermöglicht so das mobile Abarbeiten und Dokumentieren von Aufträgen.

    Instandhaltungsprozesse digitalisieren, strukturieren und mobil verfügbar machen
    Die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner ist ein Computerized Maintenance Management System (CMMS), das Instandhaltungsprozesse digitalisiert, strukturiert und mobil verfügbar macht. Das Tool kann sowohl in der reaktiven als auch in der präventiven Instandhaltung von Maschinen, Anlagen und Gebäudetechnik eingesetzt werden.

    Eine funktionierende Instandhaltung ist das A und O, um einen Betrieb am Laufen zu halten
    Eine funktionierende Instandhaltung ist das A und O, um einen Betrieb am Laufen zu halten. Doch kein Instandhaltungsleiter, Facility Manager oder Haustechniker kann überall gleichzeitig sein und es gehört System dazu, den aktuellen Zustand aller Anlagen ständig im Blick zu haben, um schwerwiegende Ausfälle zu vermeiden.
    Mit dem Wartungsplaner möchten wir Ihnen eine Softwarelösung vorstellen, die Ihnen Methoden und ein System an die Hand geben, wie Sie Ihre Instandhaltung bequem, transparent und übersichtlich mit der Unterstützung digitaler Hilfsmittel zur Perfektion treiben können.




    Software für die Gefährdungsbeurteilung

    Aufwand bei der Gefährdungsbeurteilung möglichst in Grenzen halten

    Software unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz

    Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden