So gehortsveränderliche Geräte prüfen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Was für kurzfristigen Ärger sorgt, soll aber die Sicherheit der elektrische Anlagen und Betriebsmittel gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass alles so funktioniert wie es soll, werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft.
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- Vorhandensein der Prüfgrundlage (z.B. VDE 0701-0702)
- und geeigneten Messgeräten,
- sowie einer Software für die Verwaltung und der rechtssicheren Dokumentation
- muss für das Arbeitsmittel eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.