Tipps für eine effizientere Betriebsmittelprüfung

Die gesamten Betriebsmittel eines Unternehmens müssen vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.

Betriebsmittelprüfungen sind Pflicht!
Machen Sie jetzt einen entscheidenden Schritt in Richtung Effizienz und Sicherheit in der Betriebsmittelprüfung!

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft. Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.

Arbeitgeber und Unternehmer sind nach § 5 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und nach § 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) dazu verpflichtet, zu ermitteln, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den einwandfreien Betrieb der Arbeitsmittel weiterhin zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Betriebsmittelprüfung. Abhängig von dem zu prüfenden Arbeitsmittel müssen genaue Fristen eingehalten und der Umfang der Prüfung bestimmt werden.

Die Wartungsplaner Software dokumentiert zugleich den Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den zulässigen Zustand der Betriebsmittel.
Dieser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.



Alle Vorschriften der DGUV sind bindend.
Gemäß der ArbSchG §5, §6 müssen u.a. Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterunterweisungen und Betriebsmittelprüfung regelmäßig und fachkundig durchgeführt werden.
Sie sollten sich unbedingt daran halten und in regelmäßigen Abständen eine Betriebsmittelprüfung durchführen.
Prüfpflichten gehören zu den wichtigsten Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes. Um Verantwortliche bei ihren Prüfpflichten zu unterstützen, bietet wir eine Software zur Betriebsmittelprüfung an.

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Jedes technische Betriebsmittel muss einmal gewartet werden.
Das gilt für Maschinen, Geräte, Stapler, Aufzüge ebenso wie für Heizungen, die Stromversorgung und andere elementare Technik in einem Geschäftsgebäude.

Maschinen und Anlagenbereiche regelmäßig überwachen
Wartungen sind im Anlagenbau unerlässlich. Wartungseinsätze werden anhand von "Predictive Maintenance" geplant.
Viele Betriebe der Industrie 4.0 setzen bereits auf diese besondere Stärke der Digitalisierung. Durch die kontinuierliche Erhebung von Daten lässt sich das Zusammenspiel der einzelnen Maschinen und Anlagenbereiche überwachen und mit Blick auf die Auslastung und Effizienz optimieren.
Die vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance) folgt diesem Ansatz. Hierbei handelt es sich um einen proaktiven Prozess zur Planung und Durchführung von Wartungsarbeiten.

Predictive Maintenance hat klare Vorteile
Durch eine systematische Dokumentation aller Wartungen lässt sich bestimmen, wann und in welchen Fällen eine Wartung der Anlage notwendig ist.
Wartungseinsätze können effizienter gestaltet werden.
Mit dem Wartungsprotokoll aus dem Wartungsplaner weiß der Wartungstechniker und das Serviceteam genau, welche Anlage gewartet werden muss, und kann gleich zur Tat schreiten.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.

Wiederkehrende Instandhaltung sorgt für langfristige Sicherheit
Maschinen und Anlagen benötigen regelmäßig wiederkehrende Instandaltungen, Inspektionen und Wartung, um die langfristige Sicherheit zu gewährleisten und den rechtlichen und normativen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Der heute dafür üblicherweise betriebene Aufwand ist auch bei kleineren Maschinen und Anlagen enorm und mit großem manuellem Aufwand verbunden.
Dieser Aufwand kann durch den Einsatz von digitalen Technologien massiv reduziert werden.
Unser Wartungsplaner befasst sich mit genau mit dieser Thematik.
Die Software sorgt für noch mehr Sicherheit und Effizienz im Umgang mit Maschinen und Anlagen.

Der Nutzen vom Wartungsplaner ist groß.
Mit der Steuerungs- und Überwachungsfunktionen schaffen sie Transparenz in Ihr Wartungsmanagement. Dennoch arbeiten unzählige produzierende Unternehmen ohne oder mit einem veralteten System.




Betriebsmittelprüfung mit einer Software

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