Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Kraft.

Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung sicher prüfen und betreiben

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einfach erfüllen und umsetzen.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten.

Struktur der Arbeitsstättenverordnung geändert
Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde am 2. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, seit 3. Dezember ist sie in Kraft.
Die Struktur der Verordnung wird insgesamt so verändert, dass die bisherige Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die Arbeitsstättenverordnung in Artikel 1 eingeordnet wird. Artikel 2 wird in Zukunft eine eigenständige Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) enthalten.

Behalten Sie den Überblick über die prüfpflichtigen Betriebsmittel in Betrieb



Wie Sie die Arbeitsstättenverordnung im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen.

Arbeitsstätten sicher prüfen und betreiben.
Was hat sich geändert, welche Auswirkungen hat die neue Arbeitsstättenverordnung ? Am 3. Dezember 2016 ist die Arbeitsstättenverordnung in neuer Fassung in Kraft getreten. Umfangreicher als die bisherige ArbStättV enthält die neue Fassung Regelungen zu Beleuchtung und Sichtverbindungen nach außen, Sanitärräumen, Pausenräumen und Unterkünften. Das Thema Bildschirmarbeitsplätze wurde komplett neu aufgenommen.




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Nach Abschluss der Prüfung werden die überprüften Krane durch einen Nachweis gekennzeichnet
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Die professionelle Dokumentation der Wartungen gehört in vielen Branchen zum Tagesgeschäft.
Ganz gleich, ob Unternehmen intern warten lassen oder externe Experten für die Prüfung hinzuziehen, bei beiden Vorgehensweisen muss die Dokumentation der Inspektion und Wartung strukturiert ablaufen.
Schnelle und sichere Wartung: Dank eines optimalen Wartungsplaners bleibt der Maschinenpark stets auf dem neuesten Stand.

Der Wartungsplaner schafft ideale Transparenz bei der Wartung und Instandhaltung.
Inspektionen und Wartungen werden dank der Software detailliert erfasst und dokumentiert. Prüftermine lassen sich spielend leicht und ohne hohen Zeitaufwand überwachen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie mit unseren Lösungen zur Dokumentation von Wartung, Prüfung und Inspektion in Ihrem Unternehmen.

Den Betrieb der Maschinen am Laufen halten!
Fachkräfte im Bereich Anlagen und Fördertechnik, der Technischer Service und das Wartungsteam stehen an vorderster Front, um den Betrieb von Maschinen und Anlagen am Laufen zu halten.
Branchen wie die Stadtwerke, Wasserwerke, öffentlichen Betriebe, Wasser- und Schifffahrtsämter, Energiewirtschaft, Abfallwirtschaft, Straßenbau- und Straßenmeistereien, Bauunternehmen aber im Besonderen die Produktionsleiter benötigen laufende und funktionierende Anlagen.
Der Maschinen- und Anlagenpark braucht regelmäßige Wartungen und Instandsetzungen. Nur durch diese Maßnahmen kann die Produktions- und Lieferkette funktionsfähig bleiben.
Der Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung dokumentiert alle Wartungsarbeiten.

Verbessern Sie die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen
Holen Sie sich Rechtssicherheit oder verbessern Sie die Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlagen.

Dokumentieren Sie administrative und technische Wartungsmaßnahmen.
Koordinieren und dokumentieren Sie administrative und technische Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie jederzeit über den aktuellen Wartungsstand informiert. In der Software sehen auf einen Blick, welche Aufgaben und Arbeiten noch offen sind.

Instandhaltungssoftware - das muss sie heute bieten
Ein funktionierendes Wartungsmanagement ist wichtig, um Ausfällen vorzubeugen und einen Produktionsstopp zu verhindern.
Hierbei sind nicht nur die technischen Schritte der Instandsetzung, Inspektion und Wartung, sondern auch die administrative Aspekte wie Planung, Analyse und Auswertung im Auge zu behalten.
Oft sind diese Prozessketten lang und zeitintensiv.
In manchen Unternehmen erfolgt die Störmeldung noch per Mail, Telefon oder auf Zuruf. Nicht selten fehlen relevante Dokumente, die bei der Bearbeitung der Reparatur, Wartung oder Störung vor Ort benötigt werden. Teilweise läuft die Dokumentation noch papierbasiert ab.
Die Lösung kann mobiles Wartungsmanagement der Wartungstermine mit dem Wartungsplaner von HOPPE sein.

Gute Dokumentation spielt eine enorme Rolle. Wir bieten Ihnen eine passgenaue Lösung für Ihre Anlagen.
Anlagenbauer und Anlagenbetreiber haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften und aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus das Interesse, ihre Anlagen zu dokumentieren. In einem zentralen Wartungsprogramm stehen die Dokumente allen berechtigten Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung.

Für alle Wartungssmaßnahmen müssen alle Unterlagen aktuell und in kürzester Zeit verfügbar sein.
Der Wartungsplaner verwaltet die komplette Dokumentation von Anlagen. Das integrierte Dokumentenmanagement versetzt Sie zudem in die Lage, die Reaktionszeit zu verkürzen und durch bessere Planung der Wartungen die Auslastung von der Produktion zu optimieren.
Die Software entlastet die Mitarbeiter bei den täglichen Aufgaben und erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen.
Durch der Windows-Software lassen sich Dokumentations- und Instandhaltungsprozesse automatisieren, kontrollieren und optimieren.

Der Wartungsplaner bietet zahlreiche Vorteile für Anlagenbetreiber auf allen Ebenen.

  • Abbildung von mehreren Anlagenhierarchien
  • zentrale Verwaltung der Anlagendokumentation
  • Verwaltung jeglicher Aufgaben, Wartungen und Inspektionen
  • einfache Benutzerführung
  • Anzeige und Suche von Anlagendokumenten auch über mobile Endgeräte

Was ist ein Wartungsplaner?
Mit einem Wartungsplaner organisieren Sie alle Wartungstermine und Wartungsabläufe von Maschinen und Anlagen oder anderen betrieblichen Arbeitsmitteln.

Neben der reinen Terminplanung werden in einem Wartungsplaner alle nötigen Informationen hinterlegt, die ein Mitarbeiter der Instandhaltung benötigt, um die Wartungsaufträge auszuführen.
Mit einer systematischen Wartungsplanung reduzieren Sie die Ausfallzeiten und Sie erfüllen die gesetzlichen Auflagen. Die Grundlage bilden die Verordnungen zu den Themen wie Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit oder Brandschutz.
Diese schreiben vor, alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen.

Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002

Arbeitsmittel mühelos managen
Die Wartungs-Software unterstützt Sie bei der umfangreichen Arbeitsmittelverwaltung.
Organisieren Sie Arbeitsmittelprüfungen mithilfe zahlreicher Checklisten.




So meistern Sie die Arbeitsstättenverordnung

Software zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung

Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern

Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten