3 Voraussetzungen für eine effizientes Wartungsmanagement
Die Schaffung einer konsistenten Datenverwaltung, die Digitalisierung von Prozessen und ein zuverlässiges Berichtswesen sind wichtige Voraussetzungen für ein effizientes Wartungsmanagement.
Unternehmen können sich nicht mehr auf die Sammlung verstreuter Excel-Dateien verlassen.
Der Druck, die gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen, erhöht den Bedarf an strukturierter Datenverarbeitung, Dokumentation und Berichterstattung.
Intuitive Bedienung und eine einfache Schnittstelle zu anderen Systemen.
Schnittstellen sind für eine einfache Bedienung das A und O.
Keiner möchte tausende prüfpflichtige Gegenstände wie Maschinen und Anlagen manuell eintragen, wenn diese bereits in Excel-Listen existieren.
Aus diesem Zweck haben wir auf ein offenes System gesetzt um mit einfachen CSV / EXCEL Importen den Start zu vereinfachen.
Auch in Ihrem Unternehmen gibt es eine Vielzahl von regelmäßigen Pflichten:
Von der Elektroüberprüfung, über die Wartung von Feuerlöschern, Fahrstuhlprüfung, Klimaanlagen und anderen Geräten bis zu den Fortbildungspflichten Ihrer Mitarbeiter.
Haben Sie alle Ihre Pflichten im Blick?
- In welchem Zeitraum sind Ihre Feuerlöscher zu überprüfen?
- Wer muss eigentlich wann Ihre Brandmeldeanlage kontrollieren?
- Und wie oft und durch wen ist Ihr Aufzug zu warten?
- Haben Sie alle diese Vorschriften und Termine im Kopf?
- Erinnern Sie sich an alle Termine?
Digitales Gerätemanagement egal ob im Büro oder unterwegs
Alle Wartungstermine der Geräte werden im digitalen Gerätemanagement Programm verwaltet und stehen jederzeit für alle Mitarbeiter zur Verfügung - egal ob im Büro oder unterwegs.
Deshalb verfolgen wir bei der Weiterentwicklung das Ziel, dass unsere Software ohne große Schulung und damit intuitiv anwendbar ist.
Das digitale Gerätemanagement ermöglicht eine digitale Verwaltung der Arbeitsmittel.
So gelingt der Start in die digitale Geräteverwaltung schnell und ohne großes Kostenrisiko.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.