Software plant jede Elektro Unterweisung

Komplette Verwaltung Ihrer Arbeitsschutz Unterweisungen.

Die verpflichtende Elektro Jahresunterweisung steht an!
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen. Bei jedem Unfall prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!
Kostengünstig und sicher erfüllen Sie Ihre Pflichten mit dem Wartungsplaner die Dokumentation der Elektro-Jahresunterweisung.

Sicheres Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Dokumentieren Sie rechtssicher in nur einem System Ihre Präsentation zu den Unterweisungen.

Ihre Vorteile:

Zeitsparend: Alle Unterweisungen sind terminiert und die Inhalte dokumentiert. Keine Recherchen, kein Vorbereitungsaufwand, kein Vortragsstress!

Rechtssicher: Mit den unterschriftsfertigen Dokumentationsvorlagen zum Ausdrucken erhalten Sie direkt einen rechtssicheren Nachweis für Ihre Unterweisung.
Der ausdruckbare Nachweis der Unterweisung dokumentiert rechtssicher, dass die Unterweisungsinhalte erhalten und verstanden wurden.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.

Unterweisung Elektro - Software dokumentiert die Elektro-Unterweisungen



Geringer Aufwand – maximale Wirkung! So einfach kann Ihre Unterweisung sein!
Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie dabei unterstützt, einfach zu bedienen ist und Sie rechtzeitig an anstehende Termine erinnert? Dann ist die Unterweisungs-Manager Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Mit der Software Wartungsplaner können Sie die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.
Optimieren Sie Ihren Unterweisungsaufwand, ohne an der Unterweisungsqualität zu sparen.




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Abkürzungen - Beschreibung

  • HochhVO - Hochhausverordnung
  • KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
  • LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
  • MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
  • MPG - Medizinprodukte Gesetz
  • MRL - EG-Maschinenrichtlinie
  • RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
  • RöV - Röntgenverordnung
  • RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
  • SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
  • SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
  • SP - Sachkundige Person
  • SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
  • StörfallV - Störfallverordnung
  • StrSchV - Strahlenschutzverordnung
  • SV - Sachverständiger
  • TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
  • TPrüfV - Technische Prüfverordnung
  • TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
  • TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
  • TRB - Technische Regeln Druckbehälter
  • TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
  • UVV - Unfallverhütungsvorschriften
  • VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
  • VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
  • VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
  • VdS - Verband der Sachversicherer
  • VkV - Verkaufstättenverordnung
  • VkVO - Verkaufstättenverordnung
  • VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
  • VStättV - Versammlungsstättenverordnung
  • VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
  • VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
  • WHG - Wasserhaushaltsgesetz
  • ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
  • ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
  • ZS - Zertifizierstelle
  • ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG

Die Anforderungen an die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen haben sich in den vergangenen Jahren stark geändert.
Meist werden festgelegte Wartungsintervalle befolgt. Mittlerweile fokussieren sich Industrieunternehmen zunehmend auf ein software basierendes Wartungsmanagement und Instandhaltungsmanagement, um Störungen zu erkennen noch bevor sie eintreten. Auf diese Weise sind sie in der Lage, Ausfälle sowie ungeplante Stillstände auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Wartungsplaner berücksichtigt sämtliche strukturierte Daten von Wartungsprotokolle über Prüfpläne, Dokumentationen bis hin zu Herstellerdokumenten und stellt sie angereichert mit kontextspezifischen Zusatzinformationen bereit.

Informationen über Prüfprotokolle, Reparaturarbeiten, Ersatzteillisten oder dem entsprechenden Bauteil stehen damit ebenso übersichtlich als Dateianhang bzw Link zur Verfügung.
Somit sind Sie in der Lage alle Daten für die Instandhaltung zu beherrschen und nutzbar zu machen.

Betriebs- und Wartungsdaten im Kontext nutzen
Der Wartungsplaner ermöglicht es anlagenintensiven Unternehmen, Maßnahmen auf der Grundlage optimaler Strategien und Informationen zur Anlagenleistung durchzuführen. Die Wartungssoftware ermöglicht es, Betriebs- und Wartungsdaten im Kontext zu nutzen.
Anhand der mobilen APP werden die Mitarbeiter in die Lage versetzt, Wartungsprotokolle der betreuten Anlagen, direkt vor Ort zu erfassen.

Die Wartung von Maschinen ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Sicherheit.
Eine regelmäßige Inspektion kann dabei helfen, potentielle Risiken frühzeitig zu erkennen und somit Unfälle oder Schäden an den Geräten zu vermeiden. Die Experten von Hoppe Unternehmensberatung bieten ihren Kunden auch hierbei eine umfangreiche Beratung an. Sie analysieren die vorhandenen Arbeitsprozesse sowie die eingesetzte Technik und entwickeln gemeinsam mit ihrem Kunden individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Insgesamt bietet Hoppe Unternehmensberatung also ein breites Spektrum an Leistungen rund um das Thema Betriebs- und Arbeitssicherheit.

Die Wartung darf beim Fuhrpark nicht zu kurz kommen.
Die ordnungsgemäße Wartung darf bei Fahrzeugen nicht zu kurz kommen und muss sich an vorgeschriebene Intervalle halten. Werden Wartungen und Inspektionen nicht fristgerecht durchgeführt, können sich die Kosten erhöhen. Um das zu vermeiden, liefern praxisorientierte Programme clevere Lösungsansätze. Auf stationären Rechnern und Mobilgeräten helfen sie beim Organisieren, Kontrollieren, Erinnern und Dokumentieren fälliger Wartungsarbeiten und sämtlicher Prüftermine.

Um die Sicherheit und Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden, sollte die wichtigen Servicetermine fristgerecht durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle würde sowohl zur Schädigung des Fahrzeugs führen.

So vergisst der Fuhrparkmanager keine an Inspektion!
Der Wartungsplaner weist automatisch Sie darauf hin, wann der nächste Inspektionstermin ansteht und erinnert sie in einem Dashboard. Nur so können Sie sich Fuhrparkleiter oder Fuhrparkmanager rechtzeitig um die nächste Inspektion kümmern.

Wartungssoftware sichert den Service
Für Fuhrparkmanager und Flottenbeauftragten macht es also Sinn, die berechneten Prüftermine auf dem Schirm zu haben. Digitale Lösungen können dabei unterstützen, allen Zuständigkeiten und pünktlich Bescheid zu geben.

Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
Für Sie als Maschinenbetreiber, Produktionsleiter oder Instandhaltungsleiter steht die Funktion Ihrer Maschinen und Anlagen im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.

Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen, wenn diese Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und damit zu Gefährdungen der Beschäftigten führen. Die Prüffristen sind nach § 3 Absatz 6 BetrSichV zu ermitteln.

Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.

Die Software Wartungsplaner hilft Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Angestellten zu gewährleisten und liefert klare Aussagen zum Zustand Ihrer Maschinen und Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber.
Dokumentieren Sie auch die Wartungen und Kontrolle laut den Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
Beim Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrem Unternehmen im Fokus.




Unterweisung im Arbeitsschutz. Sicher mit EDV

Unterweisung Elektro

Software dokumentiert die Elektro-Unterweisungen

Unterweisung für das sichere Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln