Vorsorgeuntersuchung gemäß DGUV Vorschrift 2

Die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes

Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Betrieben und Organisationen.

Software für die Arbeitsmedizin
Der Wartungsplaner ermöglicht mit die Dokumentation der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, sämtliche relevante Ereignisse zu dokumentieren und abzurufen.

Dokumentation der Termine im Betrieb für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Software dient zur einfachen Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Sie zeigt Ihnen den nächsten Termin je Mitarbeiter automatisch an.

Die Software bietet eine maßgeschneiderte digitale Erfassung der arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung beziehungsweise der Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten und sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Gesetze und Vorschriften
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienten der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet – zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei einer Belastung durch Gefahrstoffe werden durch die Gefahrstoffverordnung gefordert.

Übersichtliche Dokumentation der Termine für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Software dient zur einfachen Verwaltung der Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb. Sie zeigt Ihnen den nächsten Untersuchungstermin je Mitarbeiter automatisch an.




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Wartungsplaner verfügt über eine intuitive Benutzeroberfläche
Mit einer intuitiven Benutzeroberfläche, schnellen Informationen in nur wenigen Klicks für die Erfassung von Prüfgegenständen und Prüfberichten können Sie und Ihre Kollegen sicherlich für den Einsatz der Software zur Wartungsplanung begeistern.

Der Arbeitsplatz der Zukunft ist digital.
Der Wartungsplaner bietet einen idealen Einstieg in das digitale Dokumentenmanagement. Die Prozesse in Unternehmen verzahnen sich sowohl intern als auch extern. Die Qualität der Daten, der Arbeitsabläufe und die Benutzerkenntnisse bei der Nutzung der elektronischen Wartungsverwaltung sind entscheidende Faktoren für Akzeptanz und Effektivität.
Die Hoppe Unternehmensberatung zeigt, wie ein einfacher Einstieg in das digitale Dokumentenmanagements (DMS) gelingt.
Die Software führt leicht verständlich die digitale Wartungsplanung ein. Sie gibt einen Überblick, dokumentiert Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen, und grenzt Wartungen, Inspektionen und Prüftermine voneinander ab.

Dokumentation der Sicherheitsprüfungen im festgelegten Zeitrahmen abschließen
So schließen Sie Dokumentation der Sicherheitsprüfungen und Wartungen im festgelegten Zeit- und Budgetrahmen ab. Mit der Wartungsplaner-Software erledigen Sie Ihre Arbeit in kürzerer Zeit. Mit der Software wird die Kommunikation im Team direkter und um ein Vielfaches genauer.

Die Softwarelösung sorgt für reibungslose Abläufe, übersichtliche Terminierung und einfache Arbeitsschutzdokumentation.
Wie macht das der Wartungsplaner? Durch interaktive Zusammenarbeit, papierlose Abläufe und einem intelligenten Dokumentenmanagement.

Die Datenbank für die Maschineninstandhaltung bietet einen Überblick über den Zustand ihrer Maschinen.
Mit dem Wartungsplaner erhalten Maschinenbetreiber den perfekten Überblick über den Zustand ihrer Maschinen. Jede Maschine in einer Datenbank erfasst und kann mit individuellen Prüf- und Wartungsintervallen versehen werden. Damit halten die Anwender nicht nur rechtliche Vorgaben ein, sondern beugen auch teuren Stillstandzeiten durch plötzlich auftretende Maschinenausfälle vor.

3 Tipps für Ihre Regalprüfung

Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden?
Es gibt wesentliche Unterschiede über die Art und Weise wie eine Regalprüfung durchgeführt werden soll.
Die DGUV Regel 108-007 definiert Lagereinrichtungen und Regale als Arbeitsmittel - somit unterliegen Sie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, sämtliche Lagereinrichtungen und Regale systematisch und regelmäßig durch einen Regalprüfer zu prüfen.

Wie ist das Protokoll einer Regalprüfung aufgebaut?
Das Prüfprotokoll der Regalprüfung beinhaltet eine Dokumentation aller Mängel.
Das Protokoll wird nach der Prüfung vor Ort erfaßt und an den Prüfbericht im Wartungsplaner als Dateianhang angehängt.

Welche Anforderungen gelten bei internen Regalprüfungen?
Zu Beginn ist zu überprüfen ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde. Wichtig ist, dass die Verbände vorhanden und an der richtigen Stelle angeordnet sind. Jede Veränderung an den Fachhöhen und Feldweiten beeinträchtigt die Tragfähigkeit. Es ist bei der Regalprüfung darauf zu achten, dass die Tragfähigkeitsangaben aus der Montageanleitung eingehalten werden.

Instandhaltungssoftware. Übersichtlich, effizient und benutzerfreundlich.
Die Software ist ein modular aufgebautes CMMS für jeden Einsatzbereich. Sie organisiert den Einsatz von Instandhaltungs-, Wartungs- und Service-Teams.
Die branchenunabhängige Software verwaltet Maschinendaten und Wartungsinformationen und zeigt automatisch zu fälligen Prüfterminen die aktuell offenen Wartungs- und Serviceaufträge an.




Arbeitsmedizin DGUV Vorschrift 2

Arbeitsmedizin DGUV Vorschrift 2

Sichere Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb

Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes