Vorsorgeuntersuchung gemäß DGUV Vorschrift 2

Die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes

Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Betrieben und Organisationen.

Software für die Arbeitsmedizin
Der Wartungsplaner ermöglicht mit die Dokumentation der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, sämtliche relevante Ereignisse zu dokumentieren und abzurufen.

Dokumentation der Termine im Betrieb für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Software dient zur einfachen Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Sie zeigt Ihnen den nächsten Termin je Mitarbeiter automatisch an.

Die Software bietet eine maßgeschneiderte digitale Erfassung der arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
Profitieren Sie von unserem digitalen Erfassung
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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung beziehungsweise der Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten und sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Gesetze und Vorschriften
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienten der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet – zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei einer Belastung durch Gefahrstoffe werden durch die Gefahrstoffverordnung gefordert.

Übersichtliche Dokumentation der Termine für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Software dient zur einfachen Verwaltung der Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb. Sie zeigt Ihnen den nächsten Untersuchungstermin je Mitarbeiter automatisch an.




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Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie jederzeit eine lückenlose Dokumentation der Prüfhistorie Ihrer Betriebsmittel vorlegen können.
Mit herkömmlichen Verwaltungsmethoden, wie umständlichen Exceltabellen, kostet Sie das sehr viel Zeit, Geld und Mühe. Unsere clevere Software ist Ihre Lösung für eine effiziente und transparente Verwaltung aller Prüfergebnisse, Prüfprotokolle und Dokumente in Ihrem Unternehmen.

Der Arbeitsplatz der Zukunft ist digital.
Der Wartungsplaner bietet einen idealen Einstieg in das digitale Dokumentenmanagement. Die Prozesse in Unternehmen verzahnen sich sowohl intern als auch extern. Die Qualität der Daten, der Arbeitsabläufe und die Benutzerkenntnisse bei der Nutzung der elektronischen Wartungsverwaltung sind entscheidende Faktoren für Akzeptanz und Effektivität.
Die Hoppe Unternehmensberatung zeigt, wie ein einfacher Einstieg in das digitale Dokumentenmanagements (DMS) gelingt.
Die Software führt leicht verständlich die digitale Wartungsplanung ein. Sie gibt einen Überblick, dokumentiert Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen, und grenzt Wartungen, Inspektionen und Prüftermine voneinander ab.

Dokumentation der Sicherheitsprüfungen im festgelegten Zeitrahmen abschließen
So schließen Sie Dokumentation der Sicherheitsprüfungen und Wartungen im festgelegten Zeit- und Budgetrahmen ab. Mit der Wartungsplaner-Software erledigen Sie Ihre Arbeit in kürzerer Zeit. Mit der Software wird die Kommunikation im Team direkter und um ein Vielfaches genauer.

Die Softwarelösung sorgt für reibungslose Abläufe, übersichtliche Terminierung und einfache Arbeitsschutzdokumentation.
Wie macht das der Wartungsplaner? Durch interaktive Zusammenarbeit, papierlose Abläufe und einem intelligenten Dokumentenmanagement.

Wiederholungsprüfung von Maschinen
Alle Unternehmen, die Anlagen und Maschinen betreiben, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 betroffen. Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet. Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht nach.

3 Tipps für Ihre Regalprüfung

Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden?
Es gibt wesentliche Unterschiede über die Art und Weise wie eine Regalprüfung durchgeführt werden soll.
Die DGUV Regel 108-007 definiert Lagereinrichtungen und Regale als Arbeitsmittel - somit unterliegen Sie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, sämtliche Lagereinrichtungen und Regale systematisch und regelmäßig durch einen Regalprüfer zu prüfen.

Wie ist das Protokoll einer Regalprüfung aufgebaut?
Das Prüfprotokoll der Regalprüfung beinhaltet eine Dokumentation aller Mängel.
Das Protokoll wird nach der Prüfung vor Ort erfaßt und an den Prüfbericht im Wartungsplaner als Dateianhang angehängt.

Welche Anforderungen gelten bei internen Regalprüfungen?
Zu Beginn ist zu überprüfen ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde. Wichtig ist, dass die Verbände vorhanden und an der richtigen Stelle angeordnet sind. Jede Veränderung an den Fachhöhen und Feldweiten beeinträchtigt die Tragfähigkeit. Es ist bei der Regalprüfung darauf zu achten, dass die Tragfähigkeitsangaben aus der Montageanleitung eingehalten werden.

Anlagenverfügbarkeit wird deutlich gesteigert
Mit Hilfe dieser zentralen Windows-Datenbanklösung werden die Anlagenverfügbarkeit und die Anlagensicherheit deutlich gesteigert. Gleichzeitig erfüllen Sie automatisch die Dokumentationspflichten durch den Einsatz des Wartungsprogramms.




Arbeitsmedizin DGUV Vorschrift 2

Arbeitsmedizin DGUV Vorschrift 2

Sichere Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb

Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes