Vorsorgeuntersuchung gemäß DGUV Vorschrift 2

Die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes

Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Betrieben und Organisationen.

Software für die Arbeitsmedizin
Der Wartungsplaner ermöglicht mit die Dokumentation der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, sämtliche relevante Ereignisse zu dokumentieren und abzurufen.

Dokumentation der Termine im Betrieb für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Software dient zur einfachen Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Sie zeigt Ihnen den nächsten Termin je Mitarbeiter automatisch an.

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung beziehungsweise der Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten und sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Gesetze und Vorschriften
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienten der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet – zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei einer Belastung durch Gefahrstoffe werden durch die Gefahrstoffverordnung gefordert.

Übersichtliche Dokumentation der Termine für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Software dient zur einfachen Verwaltung der Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb. Sie zeigt Ihnen den nächsten Untersuchungstermin je Mitarbeiter automatisch an.




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Keine Wartung gemäß den Empfehlungen der Hersteller vergessen.
Rechtlich relevant sind die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle für Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK/MTK). Die Einhaltung dieser Intervalle ist schriftlich zu dokumentieren. Gerade für Betriebsbegehungen wird es immer wichtiger, Unterlagen über die Wartung und Instandhaltung vorlegen zu können. Es empfiehlt sich ein Verzeichnis in digitaler oder schriftlicher Form als Bestandsverzeichnis der Betriebsmittel zu führen, in dem alle Intervalle und Prüfungen des Equipments hinterlegt sind.




Arbeitsmedizin DGUV Vorschrift 2

Arbeitsmedizin DGUV Vorschrift 2

Sichere Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb

Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes