Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn bestellt

Software für SiGeKo zur Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbschG

Was ist ein SeGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Auswirkungen auf der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig.
Die Bestellung des SiGe-Koordinators ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.

Wie führende eine Software-Lösung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Die Software Wartungsplaner ist die optimale Softwarelösung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Erfüllen Sie die arbeitssicherheitstechnischen Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV).



SiGe-Koordinator legt die Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Aufgaben des SiGeKo laut Baustellenverordnung (BaustellV)
Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheits- Koordinator einer Baustelle.
Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen.




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Was muss verwaltet, geplant und organisiert werden?
Je nach Unternehmensgröße gibt es eine oder mehrere Personen, die für die Verwaltung der Betriebsmittel verantwortlich sind. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Sicherheit prüfen und gewährleisten
  • Zustand und Sauberkeit überwachen
  • Betriebsmittel warten
  • Mitarbeiter einweisen und schulen
  • Ausrüstung prüfen und bei Bedarf vervollständigen
  • Amtliche Hauptuntersuchung durchführen
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) prüfen und einhalten




Sigeko Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

zentrale Aufgaben eines SiGeKo

Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung geregelt

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig