Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn bestellt

Software für SiGeKo zur Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbschG

Was ist ein SeGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Auswirkungen auf der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig.
Die Bestellung des SiGe-Koordinators ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.

Wie führende eine Software-Lösung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
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SiGe-Koordinator legt die Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Aufgaben des SiGeKo laut Baustellenverordnung (BaustellV)
Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheits- Koordinator einer Baustelle.
Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen.




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Wartungsplaner weiterhin auf digitalen Vormarsch
Schon zu einer Zeit, als das Arbeitsschutzmanagement nicht alltäglich war, hatte die Hoppe Unternehmensberatung in puncto digitalen Arbeitsschutz eine Vorreiterrolle. Um noch benutzerfreundlicher und optimal auf die Bedürfnisse der Benutzer eingehen zu können, wurde im Zuge der laufenden Digitalisierungsmaßnahmen die neue Version der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner sowohl inhaltlich als auch den neusten digitalen Standards entsprechend weiterentwickelt.

Bei der Prüfung sollten die beauftragten Mitarbeiter chronologisch folgendermaßen vorgehen:
Sichtprüfung von erkennbaren Schäden, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen, Beurteilung der Prüfergebnisse und schließlich die Kennzeichnung des geprüften Arbeitsmittels mittels einer Prüfplakette auf dem Arbeitsmittel.

Dokumentation der Prüfergebnisse:
Hierzu sollte eine Checkliste als Datenblatt angelegt werden. Auf diesem werden die vorgefundenen Schäden und Mängel, die Maßnahmen zur Beseitigung dieser Defizite, der aktuelle Status des Geräts sowie die Festlegung eines neuen Prüftermins angegeben.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.

Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.

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Sigeko Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

zentrale Aufgaben eines SiGeKo

Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung geregelt

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig