Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn bestellt

Software für SiGeKo zur Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbschG

Was ist ein SeGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Auswirkungen auf der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig.
Die Bestellung des SiGe-Koordinators ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.

Wie führende eine Software-Lösung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Die Software Wartungsplaner ist die optimale Softwarelösung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Erfüllen Sie die arbeitssicherheitstechnischen Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV).



SiGe-Koordinator legt die Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Aufgaben des SiGeKo laut Baustellenverordnung (BaustellV)
Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheits- Koordinator einer Baustelle.
Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen.




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Informationen über die aktuellen Maschinenzustände
Informationen von Maschinen, Anlagen und Steuerungen aus dem Wartungsplaner versorgen Instandhalter mit aktuellen Maschinenzuständen und ermöglichen so zustandsbasierte IH-Maßnahmen, optimale Arbeitsabläufe und automatische Störmeldungen sowie direkte Buchungen von Ersatzteilen. Die relevanten Informationen kommen unmittelbar und direkt in den Wartungsplaner und initiieren so die notwendigen Wartungsmaßnahmen. Dies spart Kosten, denn die Wartung erfolgt bei tatsächlichem Bedarf.

Regelmäßig die Betriebsbegehung und die Arbeitsmittelprüfung durchführen!
Beide gelten als elementarer Bestanteil des Arbeitsschutzkonzepts und müssen in jedem Betrieb umgesetzt werden.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die nächste Betriebsbegehung vorbereitet.
Weiterhin dokumentiert die Arbeitsmittelsoftware, wie oft eine Arbeitsmittelprüfung stattfinden muss und welche gesetzlichen Grundlagen Sie beachten müssen.

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Wir empfehlen einen 1 tägigen Workshop, für den Sie einen individuellen Termin vereinbaren können.
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Sigeko Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

zentrale Aufgaben eines SiGeKo

Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung geregelt

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig