Maschinenservice sicher planen
Professionelle und wiederkehrende Wartungen und Pflege der Maschinen und Anlagen sind zwingend erforderlich. Der Wartungsplaner sorgt dafür, dass die Leistung, Sicherheit und Langlebigkeit Ihrer Maschinen sichergestellt ist.
Verlängern Sie die Lebensdauer und gewährleisten Sie die optimale Leistung Ihrer Maschinen durch regelmäßige Wartungen.
Unsere Wartungssoftware dokumentiert alle Wartungsarbeiten gemäß Herstellerangaben und Ihren individuellen Betriebsanforderungen durch, einschließlich Reinigung, Schmierung und Austausch von Verschleißteilen, damit Ihre Maschinen stets einsatzbereit sind.
Vergessen Sie nicht die Wartung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen der Hersteller
In der Regel ist ein gewisser organisatorischer Aufwand nötig, um keine Wartung, Inspektion oder Service geforderter Prüfungen von Geräten gemäß gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen der Hersteller zu vergessen.
Eine Lösung ist ein gut geführter Wartungsplaner, der ganz komfortabel für eine rechtzeitige Erinnerung an wiederkehrende Wartungen ermöglicht.
Dabei muss jedes Unternehmen nicht nur die Intervalle der Wartung, sondern auch Elektroprüfungen von elektrischen Kleingeräten im Blick haben.
Sehr oft werden die ortsveränderlichen elektrischen Geräte dabei schnell vergessen.
Behalten Sie Prüf- und Wartungsfristen immer im Blick
Laut der Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie dafür sorgen, dass die eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind und dies entsprechend dokumentiert wird.
Wissen Sie, wann Ihre Geräte, Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen zuletzt geprüft wurden?
Defekte Arbeitsmittel können dazu führen, dass die Produktion stillsteht, oder, dass es zu schweren Arbeitsunfällen kommt.
Damit Sie keine Prüffristen mehr vergessen, gibt es den praktischen Prüf- und Wartungsplaner.
Wir bieten eine Praxis-Software Prüf- und Wartungsplaner zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Reparatur aller Arbeitsmittel.
Und so haben Sie alle Prüf- und Wartungsfristen mühelos im Griff:
1. Prüfobjekte anlegen
Die Anlage der Prüfobjekte erfolgt in von Ihnen frei definierbaren Kategorien.
Hier eine Liste von typischen Prüfobjekten.
- elektrische Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Fuhrpark wie Stapler, Fahr- und Hebezeuge
- Brandschutz, Feuerlöscher
- Regale
- Leitern und Tritte
- Druckbehälter
2. Prüfdaten zu jedem Arbeitsmittel erfassen
Dies geschieht in vordefinierten Eingabefeldern, entweder mit Standardeinstellungen oder ganz individuell.
Legen Sie den Prüftermin und die Zuständigkeit fest.
Ergänzen Sie das Prüfintervall für die nächste Prüfung.
3. Prüfprotokolle anhängen
Dokumente wie Prüfanhänge hinterlegen
4. Automatische Erinnerung
per eMail erhalten Sie eine automatische Erinnerung über die anstehenden Aufgaben
Rechtssichere Prüfungen
Für ein rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement, zum Beispiel nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), müssen Sie Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig prüfen und warten.
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG