Wartungsplaner ist dabei, die Industrielandschaft auf den Kopf zu stellen.
Insbesondere der Einsatz der Wartungsplaner in der vorausschauenden Wartung verspricht eine Zukunft voller Effizienz und Präzision für die Industrie.
Es ergeben sich Chancen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, mit denen sich die Industrie derzeit konfrontiert sieht.
In diesem Zusammenhang bietet der Wartungsplaner viele Möglichkeiten, nicht zuletzt beim Ersatz von Fachkräften. Das Tool für Wartungstermine und Prüftermine ermöglicht es, Ressourcen freizusetzen, um bestimmte Aufgaben zu automatisieren und damit die Fachkräfte für sinnvollere Tätigkeiten einzusetzen. Gerade für die produzierende Industrie sind Themen wie „wie kann ich meine Mitarbeiter besser einsetzen“ auf der einen Seite, aber auch Dinge wie Probleme frühzeitig zu erkennen, Stichwort Predictive Maintanance, natürlich sehr interessant.
Predictive Maintenance bietet Vorteile im Vergleich zu traditionellen Instandhaltungsansätzen
Software gestützte Predictive Maintenance bietet viele konkrete Vorteile.
Mit dem Wartungsplaner setzen bereits verschiedene Unternehmen eine Standard-Lösung ein, um bestimmte Funktionen überwachen zu können.
Dazu zählt auch das HOPPE Instandhaltungs-Management- und -Planungssystem. Beispielsweise ist die Mustererkennung besonders nützlich, wenn Mitarbeiter aufgrund der großen Datenmengen bestimmte Muster nicht mehr erkennen können.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Planung:
Die Vorhersage, wann eine Wartung durchgeführt werden muss, reduziert die Notwendigkeit, große Mengen an Ersatzteilen vorrätig zu halten. Dies führt zu einer besseren Sichtbarkeit und Planbarkeit der Wartungsaktivitäten. Ausfallzeiten können besser geplant und unerwartete Ausfälle minimiert werden.
Digitale Abbildung einer papierbasierten Abwicklung von Wartungs- und Instandhaltungsaufträgen
Die mobile Instandhaltung und Wartung ist inzwischen weit mehr als eine digitale Abbildung einer papierbasierten Abwicklung von Wartungs- und Instandhaltungsaufträgen.
Ein PC basierte Lösung wie der Wartungsplaner ergänzt durch eine angebundene smartes System wie mobile APP Erfassungmöglichkeit schaffen integrierte Workflows und unterstützen Instandhalter, Techniker bei Planning & Scheduling, Wartung, Inspektion sowie Serviceprozessen.
Schaffen Sie die Voraussetzungen für eine smarte, digitale Instandhaltung in Ihrem Betrieb
Ihre Mitarbeiter können durch den Einsatz mobiler Endgeräte für Anroid smartphone / Tablets oder iPhone / iPad von den optimierten Prozessabläufen profitieren.
Die Wartungs-APP als wichtiges Werkzeug
Um vor Ort mit dem Datenbestand der Wartungsplaner-Software arbeiten zu können, ist eine praxistaugliche Lösung für den Zugriff notwendig.
Wir haben hierfür eine mobile App entwickelt, die für Smartphones und Tablets optimiert wurde.
In Verbindung mit den angebotenen Barcode-Etiketten oder RFID-Tags, die zur Identifizierung auf jedes Arbeitsmittel angebracht werden können, ergibt sich eine denkbar einfache Möglichkeit, das Wartungsprotokoll aufzurufen.
Dazu muss lediglich der QR-Code im Barcode-Scanner der App eingelesen werden.
Alle durchgeführte Inspektionsarbeiten des Gerätes können vor Ort dokumentiert.
Dazu zählen beispielsweise technische Datenblätter, Wartungshinweise und auch Protokolle über durchgeführte Inspektionen oder Prüfungen.
Für jede Maschine oder Anlage steht ein individueller Kalender mit allen Reparaturen und Wartungen zur Verfügung.
Bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement auf den neuesten Stand
Mit einsatzfertigen Instandhaltungssoftware bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
In der Instandhaltung ist eine Störung ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen.
So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen in der Instandhaltungssoftware und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.