Überwachung und Protokollierung regelmäßiger Wartungs- und Prüfarbeiten.
Dies umfasst nicht nur die von Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen vorgeschriebenen Wartungsintervalle, sondern ermöglicht auch die Umsetzung von hausinternen Qualitätsstandards zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Maschinen.
Für jede Wartung, Reparatur oder Instandsetzung wird ein Bericht angelegt.
Hier können umfangreiche Detailinformationen gepflegt werden. B
ei dem Bericht wird der gewünschte Wartungszeitpunkt definiert.
Außerdem wird die zuständige Person und der Zyklus der wiederkehrenden Wartung definiert.
Mit der e-Mail Benachrichtigungsfunktion ist es möglich sich an den Wartungstermin erinnern zu lassen.
Nach erfolgter Wartung kann dieser das ausgefüllte Wartungsprotokoll angehängt.
On-Premise versus Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS)
Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS) - Lösungen ermöglichen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu einer Software.
Das veranlasst so manche Fachabteilung dazu, eigenständig auf solche Lösungen zurückzugreifen, ohne die interne IT-Abteilung einzubeziehen.
Die entstehenden Cyberrisiken sind selbstredend enorm.
Bei der Einführung von SaaS-Lösungen werden oft wichtige Sicherheitsaspekte vernachlässigt.
Besonders problematisch wird es, wenn Nutzer ohne ausreichendes IT-Wissen eigenständig Lösungen auswählen und konfigurieren. So entstehen unvorhergesehene Sicherheitsrisiken.
Die Verlagerung von Unternehmensanwendungen von er Cloud in eine On-Premise Lösung schreitet unaufhaltsam voran.
Auch mittelständische Unternehmen gehen zunehmend weg von SaaS-Lösungen.
Bei einer On-Premise liegen die Daten und Programme komplett bei dem Unternehmen, die diese erwerben.
Cloud Anbieter entgegen bieten ihre Software als Service an, das heißt die Installation, die Serverstruktur sowie die Administration liegt in den Händen des Providers.
Unternehmen sollten SaaS-Dienste sowie deren Konfiguration und Kommunikationsverhalten eingehend untersuchen.
Potenzielle Sicherheitslücken müssen frühzeitig zu beobachtet werden.
Zusätzlich ist es wichtig, sicherzustellen, dass die SaaS-Anbieter Datenschutzbestimmungen und regulatorische Vorgaben einhalten, und transparent mit den Kunden über die Verarbeitung ihrer Daten kommunizieren.
Fazit:
Um sich nicht den Risiken auszusetzen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzept erforderlich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Daten, Systeme und Schnittstellen geschützt sind.
Das Thema Arbeitssicherheit sollte daher stets präsent sein
Wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel und Betriebsmittel von entscheidender Bedeutung.
Denn nur so können Unfälle vermieden und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.
Deshalb sollte der Wartungsplaner für die die Arbeitsmittel- und Betriebsmittelprüfung in keinem Unternehmen fehlen.
Mit ihrer Hilfe können Leitern einfach und effizient auf ihre Sicherheit überprüft werden.
Doch auch neben der Technik ist es wichtig, dass Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um Unfälle zu vermeiden.
Daher ist es wichtig, dass alle Beteiligten immer an die nächste Wartung und Prüfung von Arbeitsmittel und Betriebsmittel denken.
Arbeitssicherheit in kurzer Zeit bequem und revisionssicher protokollieren
Prüftermine, Maßnahmen zum Arbeitsschutz und deren Mängel müssen lückenlos dokumentiert und gemanagt werden.
Alle Mitarbeiter im Betrieb, die mit der Dokumentation der Arbeitssicherheitsprüfung zu tun haben, können diese Aufgaben mit unserer Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner in extrem kurzer Zeit, bequem und sicher dokumentieren.
Einfache Verwaltung von Maschinen, Geräten und weiterem Equipment
Der Wartungsplaner vereint alle Vorteile in nur einer einzigen Anwendung.
Sie profitieren von einem perfekten Ineinandergreifen verschiedener Funktionen und erhalten dadurch einen deutlichen Mehrwert, der Sie in Ihrem täglichen Geschäft digital nach vorne bringt.
Die Software verfügt über zahlreiche vordefinierten Reports und individuellen Auswertungen.
Sie erhalten Sie eine praxistaugliche und kundenorientierte Softwarelösung von einer kompetenten und zuverlässigen Unternehmensberatung als Partner, die bereits mehrfach mit dem Innovationspreis und dem Industriepreis ausgezeichnet wurde.
Herrscht bei Ihnen Unsicherheit, wie oft die unterschiedlichen Betriebsmittel geprüft werden müssen?
Mit einem kleinen organisatorischen Aufwand erfassen Sie, wie oft und in welchem Umfang das jeweilige Betriebsmittel geprüft werden müssen.
Unsere Software reduziert den Verwaltungsaufwand für die Dokumentation der Wartungs- und Prüftermine.
Wartungsplaner ist modern, übersichtlich und selbsterklärend
Die Software enthält eine digitale Maschinenakte und Geräteakte mit Details zu allen Prüfprotokollen, Dokumenten, Anleitungen, Bildern, Betriebsstunden und der Historie.
Selbsterklärende Software
Behalten Sie Ihre Prüfungen im Griff.
Alle Aufgaben bei der Prüfplanung im Unternehmen eigenständig durchzuführen.
Clevere Wartungssoftware für die Steuerung und Dokumentation vorgeschriebener Prüfungen und Wartungen Ihrer Betriebsmittel.
Wartung, Kostenanalyse, Ersatzteilemanagement.
Unsere Software ermöglicht Ihnen einen systematischen Arbeitsschutz im Unternehmen.
Neben Prüfungen können Sie auch Wartungen verwalten.
Selbsterklärende Software unterstützt bei DIN ISO 9001 & IATF 16949.
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.