Software-Modernisierung in der Instandhaltung
Die Anforderungen an die IT-Systeme in der digitalen Instandhaltung steigen stetig: Neue technologische Möglichkeiten, Sicherheitsstandards und Effizienzanforderungen erfordern moderne und flexible Softwarelösungen.
Unsere Instandhaltungssoftware richtet sich speziell an Instandhaltungsleiter und Entscheider aus mittelständischen Unternehmen, die ihre Systeme zukunftssicher und nachhaltig gestalten möchten.
Digitalisierung im Instandhaltungsmanagement
Wartungsplanung digital: Mehr Effizienz für die Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz-Branche.
Die rechtssichere Dokumentation von Prüfterminen und Wartungsarbeiten wird in der WKSB-Branche zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Die moderne Softwarelösung Wartungsplaner sorgt für eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei gleichzeitiger Erhöhung der Betriebssicherheit.
Das moderne Wartungsmanagement-System erfasst sämtliche Arbeitsbereiche mit den zugehörigen Betriebsmitteln, hinterlegt alle relevanten Prüfvorschriften und verknüpft diese mit einem digitalen Kalender. Dies ermöglicht ein strukturiertes Prüffristenmanagement mit automatischen Erinnerungen für anstehende Wartungstermine.
Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3) beispielsweise verlangt, dass elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig überprüft werden. Die Prüfintervalle variieren je nach Art der Betriebsmittel. Für Unternehmen bedeutet dies, umfangreiche Daten zu Anschaffung, Installation, Wartungszyklen und durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren – eine Aufgabe, die mit herkömmlichen Tabellen aufwändig und kostenintensiv ist.
Ein digitaler Wartungsplaner bietet hier drei wesentliche Vorteile:
Erstens werden Arbeitsprozesse deutlich effizienter und wirtschaftlicher.
Die Software verschafft einen Überblick über alle Tätigkeiten, ermöglicht systematische Planung und dokumentiert sämtliche Schritte. Mitarbeitende werden von bürokratischen Aufgaben entlastet und können sich auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren.
Zweitens reduziert ein professionelles Wartungsmanagement die Ausfallquote technischer Anlagen.
Da alle Daten zentral erfasst und verwaltet werden, behalten Verantwortliche stets den Überblick über anstehende Wartungen. Regelmäßige Instandhaltung verlängert die Lebensdauer der Anlagen, verhindert ungeplante Ausfälle und sichert die Einhaltung von Lieferterminen.
Der dritte entscheidende Vorteil liegt in der Rechtssicherheit.
Neben der DGUV Vorschrift 3 existieren zahlreiche weitere Normen wie die DIN EN 12453 für kraftbetätigte Tore oder die DIN VDE 0113-1 für elektrische Maschinen. Die Wartungsplanungssoftware von der HOPPE Unternehmensberatung verknüpft alle relevanten Vorschriften mit den entsprechenden Betriebsmitteln und ermöglicht eine rechtssichere Dokumentation. Besonders relevant ist dies auch im Kontext der DIN EN ISO 9004, die ein Programm zur vorbeugenden Wartung von Produktionseinrichtungen fordert.
Für Unternehmen bedeutet die Digitalisierung des Wartungsmanagements somit nicht nur eine Arbeitserleichterung, sondern auch mehr Planungssicherheit und einen besseren Arbeitsschutz. Gleichzeitig werden Prozesse effizienter gestaltet, Zeit- und Kostenaufwände reduziert und potenzielle Umsatzverluste durch Anlagenausfälle vermieden.
Ihre einfache Instandhaltungssoftware
Mit dem Wartungsplaner hinterlegen Sie zur Wartung alle wichtigen Daten direkt am PC.
Sie erstellen Ihre Planung und Reporting einfach in einem modernen Design.
Die Installation und Einrichtung ist sehr einfach gehalten – legen Sie gleich los, es ist keine Schulung notwendig.
Wartungsplaner unterstützt Sie dabei, die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten.
Prüfungsrelevante Objekte können über Barcode-Etiketten, QR-Codes oder RFID Tages individuell gekennzeichnet und mit der mobilen APP gelesen werden.
Eine Kamerafunktion ermöglicht es zudem, die Objekte zu fotografieren und somit in bildlicher Form zu dokumentieren.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.