Was leistet die Software zur Wartungsplanung?
Der Wartungsplaner erstellt Wartungspläne, die alle notwendigen und wichtigen Informationen für die Durchführung der Wartungen beinhaltet.
Darüber hinaus werden alle Anlagendetails, Dokumente und Fotos erfasst.
Zu jeder Anlage wird ein Wartungsplan erstellt.
Zuständigkeiten sowie Hersteller- und Serviceunternehmen konkretisieren die Anlage.
Je wiederkehrende Aufgabe wird ein Folgetermine anhand des Wartungsintervalls in der Software zur Wartungsplanung hinterlegt.
- Zentrale Erfassung von Anlageninformationen
- Hinterlegung von Wartungspläne und Zuständigkeiten
- Definition von Wartungszyklen
- Erstellung von Wartungsberichten
- Automatische Erinnerung an den nächsten Wartungstermin
- Rechtskonforme Dokumentation
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Der Wunsch nach umfassender Digitalisierung im Instandhaltungsmanagement mündet in einer intensiven Zusammenarbeit mit der HOPPE Unternehmensberatung.
Vor allem die mobile Instandhaltung-APP und ein innovatives Dashboard aller Instandhaltungsarbeiten können die Erwartungen der Instandhaltungsleiter und Produktionsleiter übertreffen und viel Nutzerpotenzial stiften.
Fachgerechte Prüfung elektrischer Maschinen
Die Erstprüfung, Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung von Maschinen ist gesetzlich verpflichtend. Maßgeblich für die rechtskonforme Prüfung elektrischer Maschinenausrüstung sind die Anforderungen der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1).
Verantwortliche müssen aber noch eine ganze Reihe zusätzlicher Prüfaspekte und Regeln beachten.
Um in der Vielzahl an gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Vorgaben (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, DIN VDE-Normen, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie) den Überblick zu behalten und rechtssicher zu handeln, gibt es die Software Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung.
Ihre Vorteile mit dem Wartungsplaner:
- Erinnerung an alle Prüftermine sortiert Ihren Vorgaben
- Sie können gezielt nachschlagen, was jeder Prüfung genau umfasst
- Sie wissen, wie Sie den Prüfablauf sicherheitsgerecht durchführen
- Checklisten oder Prüfprotokolle unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation der Prüfungen