Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Die Wartung von Maschinen ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Sicherheit.
Eine regelmäßige Inspektion kann dabei helfen, potentielle Risiken frühzeitig zu erkennen und somit Unfälle oder Schäden an den Geräten zu vermeiden.
Die Experten von Hoppe Unternehmensberatung bieten ihren Kunden auch hierbei eine umfangreiche Beratung an.
Sie analysieren die vorhandenen Arbeitsprozesse sowie die eingesetzte Technik und entwickeln gemeinsam mit ihrem Kunden individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Insgesamt bietet Hoppe Unternehmensberatung also ein breites Spektrum an Leistungen rund um das Thema Betriebs- und Arbeitssicherheit.
Im Wartungsplaner lassen sich anstehende Wartungs- und Prüftermine hinterlegen
Die Wartungs- und Prüftermine werden den Verantwortlichen in der Software rechtzeitig angezeigt.
Der Wartungsplaner ermöglicht eine zentrale Informationsquelle.
Oftmals werden Wartungen und Reparaturen in vielen verschiedenen Bereichen von allen möglichen Personen nachverfolgt.
Hohe Effizienz ohne laufende Kosten!
Verantwortliche in Unternehmen müssen ihre laufenden Kosten im Blick behalten.
Vor der Auswahl einer Wartungsplaner-Software sollte entsprechend sorgfältig geprüft werden, ob sie für die eigenen Arbeitsabläufe geeignet ist.
Hoppe auf der Empfehlungsliste für Digitalisierung im Wartungsmanagement.
Wir wurden für den Wartungsplaner mit einem Award ausgezeichnet.
Diese Auszeichnung honoriert proaktives und zukunftsweisendes Handeln.
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