Verantwortlichkeit der Brandschutzbegehung klären?

Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Brandschutzbegehung

Wann findet die regelmäßige Brandschutzbegehung statt?
Es besteht die gesetzliche Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen stattfinden.

Wo steht die gesetzliche Grundlage? Die Grundlage für die Brandschutzbegehung ist § 10 Arbeitsschutzgesetz. Um die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten, müssen regelmäßige Begehungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen erfolgen. Erkannte technische Mängel an Brandschutzeinrichtungen müssen umgehend beseitigt werden.

Was muss bei Brandschutzbegehungen kontrolliert werden?

  • Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege
  • Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
  • Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken



Wie häufig sollen die Brandschutzbegehungen stattfinden?
Neben wöchentlichen Kontrollgängen durch den Betrieb sollte mindestens einmal jährlich eine große Brandschutzbegehung durchgeführt werden.

So meistern Sie aktuelle Herausforderungen der Brandschutzbegehungen
Die Software Lösung Wartungsplaner bietet eine voll integrierte Lösung, die speziell auf die Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen die benutzerfreundliche Software zur Dokumentation von den geplanten und durchgeführten Brandschutzbegehungen.
Einfach die Daten erfassen und verwalten. Der Rest erledigt die Software im Hintergrund. Ihre Mitarbeiter wissen immer, wann welche Begehung statt findet.
Effiziente Maßnahmen um den Brandschutz im Unternehmen umzusetzen.




Wir bieten eine innovative Business Lösung für das Wartungsmanagement an.
Über die Beratung, der Installation und der Betreuung unterstützen wir unsere Kunden mit einer maßgeschneiderten Lösung, die genau auf den Bedarf und die vorgegebene Situation zugeschnitten ist.

Für eine sichere Instandhaltung sind Sie auf zuverlässige Abläufe angewiesen.
Als ideale Schnittstelle zwischen Ihrer Instandhaltungs- und Wartungsabteilung bieten wir Ihnen einfach sichere Windowssoftware, die Sie bei der Organisation und Durchführung Ihrer Instandhaltungsarbeiten unterstützen. Dadurch konzentrieren sich Ihre Mitarbeiter auf das Wesentliche.
Wir können auf jahrelange Erfahrung im Bereich Instandhaltung, Instandhaltungsmanagement und Wartungsorganisation zurückgreifen.

Rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement
Nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.
Die Wartungsplaner-Software von der HOPPE Unternehmensberatung unterstützt Sie dabei, Wartungen, Instandhaltungen und Prüfungen korrekt und termingerecht durchzuführen. Ausfälle werden minimiert und die Kosten werden niedrig gehalten.

Mit einer systematischen Wartungsmanagement reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten und schützen Ihre Mitarbeiter, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen.
Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit, Brandschutz, schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Typische Gegenstände, die geprüft werden müssen, sind beispielsweise Maschinen und Anlagen, Feuerlöscher, Rauchmelder, Stapler, Geräte, elektrische Betriebsmittel, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Arbeitssicherheitssoftware für alle Belange des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.

Die Arbeitssicherheitssoftware Wartungsplaner unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Software bietet eine Übersicht aller Aufgaben und Termine, eine Sortierung nach verschiedenen Kriterie, und eine Priorisierung an.

Machen Sie Schluss mit fehleranfälligen Excel-Listen für die Prüfungen und Wartungen
Dokumentieren Sie zeitgemäß und sicher mit der Wartungsplaner Software den nächsten Prüftermin.
Dokumentieren Sie schnell und einfach für Ihre Maschinen, Geräten und Anlagen, wann die nächste Prüfung oder Inspektion ansteht.
Sie erhalten eine automatische Mail-Erinnerung aller anstehenden Prüfungen. Erstellen Sie Vorlagen für die wichtigsten Prüfungen wie Leiterprüfung, Regalprüfung, Staplerprüfung, UVV Prüfung...

Unsere CMMS Software steht für ein digitales Wartungsmanagement
Mit der HOPPE Wartungssoftware sorgen Sie als Instandhaltungsleiter oder Technische Leiter für mehr Überblick über Ihre Aufgaben. Als Instandhaltungsleiter haben Sie einen transparente Sicht über alle Maschinen, Techniker sowie die Prozesse des strategischen und operativen Instandhaltungsmanagements.

Der Wartungsplaner bietet Ihnen:

  • Datenbank für Ihre Maschine und Anlagen
  • Maschinenakten bündeln
  • Ganzheitliches Monitoring aller prüfungspflichtigen Betriebsmittel
  • Digitalisierung von Wartungsplänen
  • Fristgerechte Terminüberwachung für die Wartung
  • Auflistung aller prüfungspflichtigen Betriebsmittel
  • Optimierung aller Prozesse und Betriebsabläufe
  • Umfassender Überblick über Ihre Kennzahlen
  • Alle Informationen sind aktuell und jederzeit zugänglich
  • Greifen Sie schnell und einfach auf Wartungen, Störungen und Reparaturmaßnahmen zu

Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002




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Die Grundlage für die Brandschutzbegehung ist § 10 Arbeitsschutzgesetz.