Elektrofachkraft für die Überprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 einsetzen

Terminieren Sie die Elektroprüfungen im Wartungsplaner

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

Software zur Überwachung elektrischer Geräte

  • Es besteht die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
  • Für die Überprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind Elektrofachkräfte einzusetzen.

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)-Vorschriften stellen ein sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind damit für die Unternehmen der jeweiligen Berufsgenossenschaft verbindlich. Entsprechend dieser Vorschriften hat jeder Unternehmer nach DGUV Vorschrift 3 die Pflicht, elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig zu überprüfen. Hierbei handelt es sich um ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.

Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Praktische Umsetzung Betriebssicherheitsverordnung mit dem Wartungsplaner
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und schulen Ihre Mitarbeiter gezielt und professionell direkt in Ihrem Unternehmen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Schulungskonzept.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten
FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten



DGUV Vorschrift 3
Die Überprüfung elektrischer Anlagen soll gemäß § 5 DGUV Vorschrift 3 vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Betriebsmittels und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen erfolgen.

  • Prüfung von elektrischen Geräten
  • Prüfung von elektrischen Anlagen
  • Prüfung von elektrischen Maschinen




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