DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Instandhaltungsplanung steuert die gesamte Terminverwaltung
Optimale Betriebssicherheit beim Einsatz unserer Software zur Betriebsmittelverwaltung durch das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben, Regelwerken sowie eigener Wartungs- und Instandhaltungsintervalle. Mitarbeiter der Instandhaltungsplanung werden durch das nachhaltige Dokumentieren von Zuständigkeiten, Lasten und Pflichten entlastet.
Die integrierte Instandhaltungsplanung steuert die gesamte Terminverwaltung Instandhaltungsarbeiten, Funktionsprüfungen, Inspektionen und Wartungen werden in der Terminverwaltung gesteuert.

Instandhaltungssoftware erwirkt entscheidenden Wettbewerbsvorteil
Produzierende Unternehmen unterliegen seit Jahrzehnten einem beträchtlichen Marktdruck, der durch Standortfaktoren wie z. B. Fachkräftemangel ständig präsent bleibt.

Durch kontinuierliche Verbesserung wettbewerbsfähig zu bleiben, haben es Betriebe verstanden durch den Fokus auf Effizienz- und Effektivitätssteigerungen der Produktionsanlagen den Standort zu verteidigen.

Die Instandhaltung hat sich in dieser Situation als wesentlicher Hebel erwiesen, der in der Lage ist, einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil zu erwirken.

Ein Optimierungsprozess kann jedoch nur initiiert und aufrechterhalten werden, wenn der gegenwärtige Zustand den Mitarbeitern bekannt ist. Aus diesem Grund wurde durch die Hoppe Unternehmensberatung eine Instandhaltungssoftware zur Anlagenwirtschaft entwickelt, die die Organisation der Instandhaltung organisiert.

Die zentralen Themen dabei sind:
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Erinnerung und Dashboard
- Reporting für das Audti
- Mobile Instandhaltung
- Ersatzteilmanagement
- Zielsystem, Kennzahlen und Controlling
- IH-Strategie

In den Workshops und Schulungen wird gezeigt, welche Praktiken bereits zum Standardrepertoire gehören und welche als Best Practice gelten. Hoppe Unternehmensberatung bietet zudem einen tiefen Einblick in die entscheidenden Potenziale sowie konkrete Handlungsempfehlungen, um den Sprung zur digitalen Instandhaltungsorganisation schaffen zu können.

Digitale Dokumentation – individuell, flexibel und sicher.
Mit dem Wartungsplaner vermeiden Sie die Papierberge und schaffen es, mit der effizienten Wartungs-App ihr Business flexibel zu machen. Kein Drucken und Scannen, sondern eine nachhaltige Dokumentation – passend zu Ihren Arbeitsprozessen.
Unsere Software ist eine für alle Lebenszyklusphasen ausgelegte Facility Management Software zur Erfassung und Verwaltung von technischen Anlagen.

Wiederholungsprüfung von Maschinen
Alle Unternehmen, die Anlagen und Maschinen betreiben, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 betroffen. Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet. Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht nach.

Digitalisierung im Asset Management
Speziell digitale Arbeits-, Termin- und Ressourcenplanung und mobile Instandhaltung machen die Arbeit effektiver. Produzierende Betriebe können mithilfe der neuen digitalen Möglichkeiten die Effektivität und die Effizienz der Wartungen bei prüfpflichtigen Anlagen und Maschinen steigern. Mit Blick auf die Effektivität geht es darum, die richtigen Dinge zu tun. Dazu gehören auf jeden Fall eine Dokumentation der Prüf- und Wartungstermine und die Planung ein risikobasierten vorausschauenden Instandhaltungsstrategie.

Ziel ist, die Anzahl der Anlagenstörungen und Anlagenausfälle sowie der Reparaturen zu reduzieren.
Für mehr Effizienz müssen die Wartungen rechtzeitig mit dem Wartungsplaner geplant werden. Das heißt vor allem, das Personal in der Instandhaltung möglichst frühzeitig zu planen. Die Prozesse rund um die Dokumentation müssen dafür klar definiert, schlank und transparent sein.




Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.