DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Die Verwaltung von prüfpflichtigen Anlagen ist in jeder großen Organisation eine Herausforderung, die mit Excel oder Handzetteln nicht mehr zu bewältigen ist.
Mit dem Wartungsplaner können alle prüfpflichtigen Betriebsmittel, in einem zentralen System über ein PC-Programm abgebildet werden, vom Stapler über Maschinen, Regalen, Türen bis zu den Elektrogeräten. Die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Prüfungen wird durch die Verwendung von Berichten, Aufgaben und Protokollen, die automatisch von der Software generiert werden, maßgeblich vereinfacht. Der Wartungsplaner sichert Ihnen eine Übersicht Ihrer prüfpflichtigen Betriebsmittel, Zuständigkeiten sowie Veränderungen und liefert Ihnen lückenlose Nachweise.

Keine Wartung gemäß den Empfehlungen der Hersteller vergessen.
Rechtlich relevant sind die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle für Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK/MTK). Die Einhaltung dieser Intervalle ist schriftlich zu dokumentieren. Gerade für Betriebsbegehungen wird es immer wichtiger, Unterlagen über die Wartung und Instandhaltung vorlegen zu können. Es empfiehlt sich ein Verzeichnis in digitaler oder schriftlicher Form als Bestandsverzeichnis der Betriebsmittel zu führen, in dem alle Intervalle und Prüfungen des Equipments hinterlegt sind.

Rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement
Nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.
Die Wartungsplaner-Software von der HOPPE Unternehmensberatung unterstützt Sie dabei, Wartungen, Instandhaltungen und Prüfungen korrekt und termingerecht durchzuführen. Ausfälle werden minimiert und die Kosten werden niedrig gehalten.

Mit einer systematischen Wartungsmanagement reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten und schützen Ihre Mitarbeiter, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen.
Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit, Brandschutz, schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Typische Gegenstände, die geprüft werden müssen, sind beispielsweise Maschinen und Anlagen, Feuerlöscher, Rauchmelder, Stapler, Geräte, elektrische Betriebsmittel, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Technische Arbeitsmittel und Betriebsmittel vom Gesetz her prüfpflichtig.
Der Wartungsplaner erstellt ein exaktes Kataster über die anfallenden Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel.
Vermeiden Sie Stillstandzeiten oder Ausfälle Ihrer Maschinen.
Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.

  • Technische Arbeitsmittel
  • Türen und Tore
  • Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel
  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel und Ketten
  • Persönliche Schutzausrüstung (Absturz, Halten & Retten etc.)
  • Flurförderzeuge, Hubwagen
  • Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Werkzeuge
  • Hebebühnen




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