DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Im Wartungsplaner lassen sich anstehende Wartungs- und Prüftermine hinterlegen
Die Wartungs- und Prüftermine werden den Verantwortlichen in der Software rechtzeitig angezeigt.

Hohe Effizienz ohne laufende Kosten!
Verantwortliche in Unternehmen müssen ihre laufenden Kosten im Blick behalten. Vor der Auswahl einer Wartungsplaner-Software sollte entsprechend sorgfältig geprüft werden, ob sie für die eigenen Arbeitsabläufe geeignet ist.

Was muss verwaltet, geplant und organisiert werden?
Je nach Unternehmensgröße gibt es eine oder mehrere Personen, die für die Verwaltung der Betriebsmittel verantwortlich sind. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Sicherheit prüfen und gewährleisten
  • Zustand und Sauberkeit überwachen
  • Betriebsmittel warten
  • Mitarbeiter einweisen und schulen
  • Ausrüstung prüfen und bei Bedarf vervollständigen
  • Amtliche Hauptuntersuchung durchführen
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) prüfen und einhalten

Unser Ziel ist es, die Wartungsplanung unserer Kunden zu optimieren
Der Wartungsplaner kann beispielsweise vorhersagen, dass eine bestimmte Wartung in sechs Wochen durchgeführt werden muss, und rechtzeitig Ersatzteile bestellen sowie Wartungsaufträge für das Personal erstellen, um den Austausch zum optimalen Zeitpunkt in die Produktionsplanung zu integrieren.

Wir bieten eine innovative Möglichkeit, Predictive Maintenance weiter zu verbessern.
Gerade in Branchen, in denen noch viel manuell auf Papier geplant wird, gibt es ein enormes Potenzial für die Einführung fortschrittlicher Wartungsplanungs-Software.

Das Thema Arbeitssicherheit sollte daher stets präsent sein
Mit dem Wartungsplaner ist sichergestellt, dass alle Beteiligten immer an die Wichtigkeit der Sicherheitsmaßnahmen erinnert werden und Unfällen effektiv vorgebeugt wird. Die Kombination aus technischer Hilfestellung und Mitarbeitertraining ist somit der Schlüssel zu einer sicheren Arbeitsumgebung. Das Thema Arbeitssicherheit sollte daher stets präsent sein, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Mit dem Wartungsplaner behälten Sie den Überblick über alle anstehenden Wartungen.
Das Produkt bietet Sicherheit und Rechtssicherheit für ihr Unternehmen, da alle wichtigen Termine und Aufgaben übersichtlich und transparent dargestellt werden. Planen Sie die Wartungen effizient und sorgen Sie dafür, dass keine Inspektion mehr vergessen wird. Mit dem Wartungsplaner haben Sie alles im Griff.




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