DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




So konkretisieren Sie die Anforderungen aus dem  Arbeitssicherheitsges

Herausforderungen im Arbeitssicherheitsgesetz
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BGV A2 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
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Mobile App und digitale Wartungsplanung ersetzen Papier und Excel
Die Hoppe Unternehmensberatung hat die Egli’s frische Küchen-Kräuter AG aus dem Schweizer Riedbach als neuen Kunden für ihre mobile Wartungs-App zum Wartungsplaner, ihr Tool zur digitalen Wartungsdokumentation, gewonnen.
Mit der Einführung der App möchte das Unternehmen seine Prozesse rund um die Anlagen, Maschinen und Geräte zusammentragen, strukturieren und Auftragsabwicklung digitalisieren.

Damit soll der gesamte Ablauf effizienter abgewickelt werden und manuelle Abläufe wie die Übertragung von Serviceberichten und der Hygienefreigabe nach der Wartung entfallen.

Planen Sie einfach und zuverlässig
Sie müssen fast täglich Ihre Wartungsaufgaben aufwendig anpassen? Nutzen Sie den Wartungsplaner und freuen Sie sich auf ein Programm, das Ihnen hilft, kostbare Zeit zu sparen und fehlerfrei zu planen.

Der Wartungsplaner verfügt zudem über ein Berechtigungsmanagement
Eintragungen dürfen nur von autorisierten Personen vorgenommen werden.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.

Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.

Bringen Sie Ihre Wartungsmanagement auf den neuesten Stand
Mit der einsatzfertigen Software Wartungsplaner bringen Sie Ihre Wartungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
Im Arbeitsschutz ist das Audit ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen. So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.

Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen im Wartungsmanagement und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.

Wartungsplaner deckt versteckte Einsparpotenziale auf
Die Implementierung der HOPPE Wartungsplaner Software in Unternehmen eröffnet zweifellos Einsparpotenziale, insbesondere im Bereich der Datenverarbeitung. Ein entscheidender Aspekt ist die Möglichkeit, vorhandene, bisher ungenutzte Daten zu erschließen. Der Wartungsplaner kann helfen, dies Maschinendaten sichtbar zu machen und diese für Analysen und Entscheidungen zu nutzen.
Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau der für die Implementierung erforderlichen Fähigkeiten und Ressourcen und verfolgen dabei einen integrativen Ansatz. Unser Ziel ist es, den Wartungsplaner nahtlos in andere Lösungen zu integrieren.
Viele unserer Kunden nutzten veralterte Lösungen, bei denen Wartungen und Prüftermine in Papierform dokumentiert werden.
So wie man den Wartungsplaner nutzen kann, wollen wir es unseren Kunden ermöglichen, CMMS-System, also ein Computerized Maintenance Management System zu nutzen, ohne sich in die technischen Details vertiefen zu müssen.
Wir konzentrieren uns darauf, Wartungsplanung auf die Anwendungsebene zu bringen und sie so zugänglich und benutzerfreundlich wie möglich zu machen.

Wartungsplaner plant die vorausschauende Wartung und stärkt damit ihr Wartungsmanagement
Die HOPPE Unternehmensberatung, ein führender Anbieter von Wartungsmanagement Lösungen, hat unter dem Produktnamen Wartungsplaner eine vorausschauende Wartungslösung entwickelt.




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Meßaufgaben und Meßverfahren für die Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702