DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




Digitale Checkliste protokolliert die Prüfung
Mit dem Wartungsplaner einer leistungsstarken Desktopsoftware und einer mobilen Wartungsplaner-App können Maschinenprüfungen, Regalprüfungen, Leiterprüfungen und andere checklistenbasierten Sicherheitsprüfungen jeglicher Art effizienter durchgeführt werden.
Alle Prüfprotokolle zu den Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen und Reparaturen werden im Wartungsplaner digitalisiert.

So steuern und planen Sie erfolgreich ihre Instandhaltung
Die Instandhaltung wandelt sich vom Kostentreiber zum Wertschöpfungsfaktor.
Ausgaben werden zunehmend als Investitionen in höhere Anlagenverfügbarkeit und stabilere Produktionsprozesse angesehen. Als Verantwortlicher Leiter der Instandhaltung oder Instandhaltungsmanager müssen Sie daher Ihr Verbesserungspotenzial nutzen. Daher wird es immer wichtiger, Ihre Instandhaltungsleistungen in einer Instandhaltungssoftware zu dokumentieren, klassifizieren und auszuwerten.

Mit unserer Instandhaltungssoftware Wartungsplaner können Sie ein transparentes Instandhaltungscontrolling aufbauen, um die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen zuverlässig zu steuern und zu optimieren.

Maximale Leistungsfähigkeit, auch nach dem Erwerb des Wartungsplaner
Für unsere Kunden sind wir auch nach dem Erwerb der Software Wartungsplaner weiterhin ein zuverlässiger Partner, auf den er zählen kann.

Mit unseren umfangreichen individuellen Workshops und dem Wartungsvertrag, der auch die Updates beinhaltet, sichern wir die Investition unserer Kunden ab. In enger Zusammenarbeit mit den Anwendern erfolgt eine permanente Weiterentwicklung unserer Software zur Wartungsplanung, sowohl funktional als auch im Hinblick auf aktuelle Anforderungen im Prüffristenmanagement.
Dabei wird selbstverständlich der Einsatz zukunftweisender Technologien berücksichtigt. Durch regelmäßige Updates wird eine maximale Leistungsfähigkeit erreicht und die Werthaltigkeit der Software sichergestellt.

Bei technischen und fachlichen Fragestellungen aus dem Tagesgeschäft steht unser Support-Team zur Verfügung.
Unsere kompetenten Mitarbeiter beantworten schnellstmöglich alle Fragen und stehen beratend beim Umgang mit der Anwendung zur Seite.




Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.