DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.




Wir decken mit dem Wartungsplaner die Anforderungen rund um die Arbeitssicherheit ab.
Unsere Software hilft Ihnen, das Beste aus Ihren Arbeitsschutzprozessen herauszuholen. Dashboards machen aus der Wartungsplanungsprogramm eine intuitiv bedienbare Software, die alle Informationen anschaulich und übersichtlich bereitstellt. Mehr Transparenz und Überblick!

Wir vereinheitlichen wichtige Prozesse mit uneren technischen Hilfsmitteln.
Im Bereich der Digitalisierung erwarten wir umfangreiche Veränderungen im Arbeitsschutzmanagement. Auf diese Veränderung haben wir uns als Unternehmensberatung mit einer umfassenden digitalen Strategie vorbereitet. Denn selbstverständlich nimmt durch die Ortsunabhängigkeit bei der Nachfrage und der Erbringung digitaler Lösungen auch der Wettbewerbsdruck zu. Auf diese sich ändernden Marktbedingungen bereiten wir uns mit Anpassungen zukunftsorientiert vor. Voraussetzung für die Digitalisierung ist, dass wichtige Prozesse und technische Hilfsmittel vereinheitlicht werden. So stellen wir sicher, dass alle Anwender unserer Software Wartungsplaner die gleiche angestrebte Qualität und Entwickungsleistungen erhalten.

Schlanke und standardisierte Kommunikationswege sind Trumpf
Ein hoher Digitalisierungsgrad wird bei Unternehmen über den Erfolg im Arbeitsschutz entscheiden. Ein effektives Dokumentenmanagement zählt zu den effektivsten Technologien um Abläufe zu strukturieren und zu digitalisieren. Doch es wird wohl nicht ausreichen, Dokumente digitalisiert zu verteilen, ein zuverlässiges Dokumentationssystem an die Prüftermine ist erforderlich.




Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll

Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll

Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.